Mit der Transparenzverordnung (TVO) geht Europa einen weiteren Schritt beim wichtigen Zukunftsthema Nachhaltigkeit. Diese tritt nun am 10. März EU-weit in Kraft.
Heute werden bereits dreistellige Milliardenbeträge in nachhaltigen Geldanlagen verwaltet. Nun soll das Thema als Teil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzsystem regulatorisch fest im Finanzmarkt verankert werden. Dies hat auch Auswirkungen auf die Vermittler.
Zum Stichtag müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler – in der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet – haben erweiterte Informationspflichten.
„Wir sehen eine stark steigende Kundennachfrage zu nachhaltigen Kapitalanlagen und Versicherungsprodukten. Gleichzeitig ist die regulatorische Seite noch unübersichtlich. Zudem ist die verlässliche Beurteilung von nachhaltigen Produkten noch in der Entwicklung.“, so Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand von VOTUM.
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW ergänzt: „Versicherungsvermittler und Anlageberater haben hier eine Schlüsselposition, um ihren Kunden Orientierung zu bieten. Sie sollten diese Chance unbedingt ergreifen.“
VOTUM und AfW sind sich darüber einig, dass das Thema Nachhaltigkeit kein kurzfristiger Trend ist. Daher sollte auch im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung durch die Branche proaktiv agiert werden.
Gemeinsam haben daher die Verbände für die betroffenen Versicherungs- und Anlagevermittler praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt.
Die beiden Verbände werden weiterhin aktiv den Austausch zwischen Anbietern und Vermittlern zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der Finanzberatung fördern.
Abrufbar sind die Hinweise und Formulierungsvorschläge auf der Startseite der Homepage des AfW: https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/
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