Steuerzahler dürfen sich freuen: Seit Jahresbeginn ist nicht nur für 90 Prozent der Solidaritätszuschlag entfallen, auch die Altersvorsorge wird durch den Staat besser gefördert.

 

Die meisten Arbeitnehmer haben mit der ersten Gehaltsabrechnung in 2021 mehr netto im Geldbeutel als noch im Vorjahr. Das hat drei Gründe: Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommenssteuer ist für rund 90 Prozent der Steuerzahler entfallen, der steuerliche Grundfreibetrag gestiegen und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden steuerlich höher berücksichtigt. Zudem haben sich die staatlichen Anreize für Altersvorsorge erneut verbessert, erklärt die uniVersa Versicherung. Die Beiträge zu einer privaten Rürup-Rente können in diesem Jahr zu 92 Prozent (Vorjahr 90) bis 25.787 Euro (Vorjahr 25.046) als Sonderausgaben bei der Steuer höher angesetzt werden. Für Verheiratete verdoppelt sich der Betrag. Die höhere Förderung gilt auch für bereits bestehende Verträge. Verbesserungen gab es auch bei der betrieblichen Altersvorsorge. Dort können in diesem Jahr Beiträge für eine Direktversicherung, Pensionskasse und einen Pensionsfonds bis 6.816 Euro (Vorjahr 6.624) steuerfrei investiert werden. Bis 3.408 Euro (Vorjahr 3.312 Euro) fallen zudem keine Sozialabgaben an. Die Kombination kann sich lohnen, wie ein Beispiel der uniVersa zeigt: Ein Single bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro pro Monat spart bei einer Bruttogehaltsumwandlung von 100 Euro monatlich rund 24 Euro Steuern und durchschnittlich 19 Euro Sozialabgaben. Der Nettoaufwand verringert sich damit auf 57 Euro pro Monat. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Sozialabgabenersparnis bis 15 Prozent weiterzugeben, bekommt der Arbeitnehmer von seinem Chef noch einmal 15 Euro pro Monat oben drauf.

 

Verantwortlich für den Inhalt

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de