Was haben Denkmalschutz und Kapitalanlagen gemeinsam?

 

Auf den ersten Blick nicht viel, im Bereich der Denkmalimmobilien kommen beide Stichworte allerdings zusammen. Zu dieser Gebäudeart zählen alle unbeweglichen Güter mit einem besonderen architektonischen, landschaftlichen oder archäologischen Wert. Demnach besitzen solche Bauwerke einen erhaltenswerten Charakter, dessen Bedeutung aus der künstlerischen Gestaltung oder den spezifischen technischen Attributen hervorgeht. Darin entfaltet sich auch ihr finanzielles Potenzial: „Laut der Richtlinien der Denkmalbehörde handelt es sich hierbei um Objekte, bei denen restaurative Maßnahmen als ausdrücklich förderungsbedürftig und profitabel gelten“, erläutert Sebastian Reccius, Vorstandsmitglied der DI DEUTSCHLAND.Immobilien AG.

Schützenswerter Charme

Denkmäler erinnern an die Vergangenheit, spiegeln den damals vorherrschenden Zeitgeist wider und fungieren so als historischer Zeuge. Eben diese Aspekte machen sowohl die Vermietung als auch das Wohnen in solch geschichtsträchtigen Gemäuern ausgesprochen reizvoll. Erst im Laufe der Jahrhunderte entwickelten sich diese schützenswerten Immobilien zu einer attraktiven Kapitalanlage, deren Stellenwert abhängig von ihrer Geschichte und mit zunehmendem Alter steigt. „Bis heute liegt der Schutz von Bauten mit Geschichte im öffentlichen Interesse, weshalb in Deutschland eine Reihe von Förderungsmaßnahmen existieren, die die Besitzer dieser Immobilien finanziell unterstützen“, erläutert Reccius. „Damit sich ein solches Objekt jedoch als Kapitalanlage eignet, bedarf es einer Sanierung nach aktuellen Richtlinien.“

Förderung im Interesse der Öffentlichkeit

Aufgrund der höheren Anschaffungspreise dienen Denkmalimmobilien vor allem für Besserverdiener als lukrative Anlagemöglichkeit. Dennoch ergeben sich durch ihren Erwerb für jeden besondere Steuervorteile, die aus den Instandsetzungsmaßnahmen des Objekts hervorgehen. „Im Vergleich zu einem Neubau erweisen sich der Bezug und die Sanierung dieser Gebäudeart als wesentlich kostengünstiger – vorausgesetzt die Restaurierung erfolgt nach dem Kauf“, betont Reccius. So lassen sich die entstandenen Aufwendungen in einem Zeitraum von 12 Jahren vollständig durch eine erhöhte Abschreibemöglichkeit (AfA – Absetzung für Abnutzung) steuerlich geltend machen. Da Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an spezielle behördliche Auflagen geknüpft sind und sich die Instandsetzung aus diesem Grund komplexer und aufwendiger gestaltet, profitieren Investoren im Gegenzug von vereinfachten Förderbedingungen. „Nach Abschluss der Sanierung erfolgt ein letztes Gutachten durch das zuständige Amt, was zudem die Grundlage für eine steuerliche Absetzung für Abnutzung bildet“, erklärt Reccius. Zusätzlich gewährleistet die strenge Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben eine hohe Bau- sowie Wohnqualität.

Ressourcenschonendes Investment

Oftmals unbeachtet beim Kauf einer Denkmalimmobilie bleibt der Faktor Nachhaltigkeit als positiver Nebeneffekt. Denn durch die Anschaffung besonders erhaltenswerter Altbauten leisten Investoren einen aktiven Beitrag zur Nachhaltigkeitsförderung. So verhält sich eine Sanierung von Denkmalimmobilien aufgrund des geringeren Materialverbrauchs und der Verwendung von ausschließlich natürlichen Baustoffen besonders nachhaltig. Zugleich schont die Erhaltung von bereits Bestehendem die städtischen Grünflächen. „Neben ihrer Attraktivität als wertbeständiger und sogar -steigender Kapitalanlage sowie den damit zusammenhängenden steuerlichen Vorteilen bietet der Erwerb von Denkmalimmobilien Investoren einen weiteren Anreiz durch den aktiven Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen“, schlussfolgert Reccius.

 

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