Eine gute Nachricht gab es zum Jahreswechsel für Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung (PKV): Für sie hat sich der Höchstarbeitgeberzuschuss erhöht. Damit kann sich auch eine Anpassung des Versicherungsschutzes lohnen.

 

Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankheitskostenvoll- und Pflegepflichtversicherung. Dieser beträgt grundsätzlich jeweils die Hälfte des zu zahlenden Beitrages und ist auf den maximalen Zuschuss begrenzt, den gesetzlich Versicherte erhalten. Da sich in der gesetzlichen Krankenversicherung neben der Beitragsbemessungsgrenze auch der durchschnittliche Beitragssatz erhöht hat, stieg der Höchstarbeitgeberzuschuss zum 1. Januar für die private Krankenversicherung auf 384,58 Euro (vorher 367,97) und die Pflegepflichtversicherung auf 73,77 Euro (vorher 71,48). „PKV-Versicherte sollten dies zum Anlass nehmen und prüfen, ob sie den Arbeitgeberzuschuss bereits ausschöpfen und ob sich darüber eine Anpassung des Versicherungsschutzes lohnt“, empfiehlt die uniVersa. So kann der höhere Zuschuss zum Beispiel genutzt werden, um die ambulante Selbstbeteiligung zu reduzieren. Bei der uniVersa ist dies beispielsweise in den Classic-Bausteintarifen jederzeit ohne erneut Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich. Der höhere Arbeitgeberzuschuss kann aber auch dazu verwendet werden, um sich mit einem Beitragsentlastungstarif eine garantierte Beitragsermäßigung im Alter aufzubauen. Für Arbeitnehmer ist dies durch das Bürgerentlastungsgesetz sogar meist mit zusätzlichen Steuervorteilen verbunden. Auf der Website www.meine-beitragsentlastung.de bietet die uniVersa in Kooperation mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ein Rechentool an, mit dem sich die Steuerersparnis individuell berechnen lässt.

 

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