Zugleich Vertriebsstart für MetallRenten-Produkte
München. Der Konzern Versicherungskammer stellt die Absicherung der Arbeitskraft in den Fokus seines Lebensversicherungs-Geschäfts 2021. So hat der Konzern seine Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig überarbeitet und nunmehr modular aufgestellt. Zugleich startet der Vertrieb von Produkten des Versorgungswerks MetallRente im Bereich der Arbeitskraftsicherung.
„Vielen Menschen ist das elementare Risiko Berufsunfähigkeit entweder nicht bewusst oder sie haben zumindest falsche Erwartungen an die staatlichen Leistungen“, erklärt Katrin Schwesinger, Abteilungsleiterin Produktmanagement Biometrie der Versicherungskammer. „Um bei Berufsunfähigkeit nicht zum Sozialfall zu werden, ist daher eine zusätzliche private Berufsunfähigkeits-Absicherung angeraten.“
In der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung wurden bereits bestehende Leistungsmerkmale angepasst sowie neue, weiterführende Leistungsmerkmale aufgenommen. Die neue Produktfamilie wird von allen drei Lebensversicherern im Konzern – der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG, der Öffentlichen Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG und der SAARLAND Lebensversicherung AG – angeboten.
Modulares System ermöglicht individuellen Schutz
Jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Gefährdet sind längst nicht nur körperlich schwer arbeitende Menschen. Psychische Erkrankungen gelten mit rund 30 Prozent mittlerweile als häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats (21 Prozent).
Allerdings sichern staatliche Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit nur minimale Unterstützung. Daher ist eine private Absicherung für alle ratsam, deren Lebensstandard von laufendem Erwerbseinkommen abhängt. Dennoch verfügen derzeit nur etwa 25 Prozent der Berufstätigen über eine entsprechende private Absicherung.
Hintergrund:
Im Rahmen einer Rentenreform hat der Gesetzgeber die Invaliditätsrenten bereits ab 2001 deutlich eingeschränkt. Für nach dem 1.1.1961 Geborene gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern ausschließlich die Rente wegen Erwerbsminderung. Dabei richtet sich die Erwerbsminderung nicht mehr nach dem ausgeübten Beruf, sondern danach, wie lange ein Mensch eine beliebige Tätigkeit pro Tag noch ausüben kann.
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