Versicherungsschutz z.B. für Ruheständler über das HDI-Berufshaftpflichtprodukt „ärztliches Restrisiko“

 

Beantragung und Near-Time-Policierung auch über digitale Abschlusstrecke möglich

Auch nicht bei HDI versicherten Ärzten bietet die HDI Versicherung jetzt Haftpflicht-Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Impfungen gegen das neuartige Corona-Virus (SARS CoV-2). Diese Versicherungsoption bietet HDI allen Ärzten und Ärztinnen an, die nicht entsprechend versichert sind und sich in einem Impfzentrum engagieren möchten.

Der Hintergrund:  Viele Ärzte, z.B. solche im Ruhestand oder in Elternzeit verfügen über keinen Berufshaftpflichtschutz, der auch die jetzt anstehende Impftätigkeit umfasst. Der jetzt angebotene Versicherungsschutz von HDI deckt deshalb das mit der Impftätigkeit verbundene ärztliche Restrisiko.

Das Produkt kann über Makler und Vermittler einfach und schnell auch über die neue digitale Abschlusstrecke TAA Heilwesen beantragt und near-time policiert werden.

Bereits vor kurzem hat HDI für alle bei ihr berufshaftpflichtversicherten Ärztinnen und Ärzte die Durchführung dieser Impfungen bestätigt– unabhängig vom vereinbarten Versicherungsumfang. Die Erweiterung gilt auch für Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand, die eine Ruhestandsversicherung bei HDI unterhalten.

 

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