Für Hebammen, die im Deutscher Hebammenverband e.V. organisiert sind, ist der Haftpflichtversicherungsschutz über weitere drei Jahre bis zum 1. Juli 2024 gewährleistet.

 

Ein Versicherungskonsortium unter Führung der Versicherungskammer hat dem Deutschen Hebammenverband ein entsprechendes Fortführungsangebot unterbreitet. „Wir gewährleisten so langfristig die flächendeckende Versorgung einer Geburtshilfe sowie die Vor- und Nachsorge auch außerhalb der Ballungszentren beziehungsweise größeren Städten und werden damit auch unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht“, sagt Barbara Schick, stellvertretende Vorsitzende der Versicherungskammer und verantwortlich für die Schaden- und Unfallversicherung.

Das Versicherungskonsortium bietet den Hebammen je nach Tätigkeitsprofil eine passgenaue Haftpflichtversicherung an und stellt so einen differenzierten, an den Bedürfnissen der Hebammen ausgerichteten Schutz sicher. Dabei können die Prämien für die meisten Hebammen – die Gruppe ohne Geburtshilfe – stabil unter 1.000 Euro gehalten werden. Der Versicherungsbeitrag der freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe wird sich ab Jahresmitte 2021 wegen des prognostizierten Schadenbedarfs erhöhen. Der ebenfalls steigende staatliche Sicherstellungszuschlag mindert einen wesentlichen Teil des Anstiegs ab.

Nach der stufenweisen Erhöhung der Deckungssummen für Personenschäden in den vergangenen Jahren, wird den weiter gestiegenen Gesamtkosten bei schweren Geburtsschäden in dem Fortführungsangebot in besonderer Art Rechnung getragen: Die maximale Deckungssumme wird ab Juli 2021 um 25 Prozent angehoben. Erst im Februar 2020 hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die Entwicklung der Schadenzahlen in der Studie „Schadenverlauf in der Haftpflichtversicherung der Ärzte und Hebammen“ bestätigt.

Die Gruppenhaftpflicht steht den rund 15.000 Mitgliedern des Deutschen Hebammenverbands zur Verfügung und wird über den hevianna Versicherungsdienst angeboten. „Es freut mich, dass wir bereits frühzeitig eine sehr überzeugende Lösung entwickeln konnten, bei der alle beteiligten Seiten ihren Beitrag zum Gelingen geleistet haben“, so Schick weiter und verweist darauf, dass nur noch wenige Versicherer bereit sind, angesichts der hohen Haftungsrisiken Versicherungsschutz anzubieten. So gleicht eine Haftpflichtversicherung nicht nur die Pflege- und Therapiekosten, sondern auch weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld und den Erwerbsausfall des Kindes aus. Gerichte machen dabei bspw. die Höhe des Einkommensersatzes maßgeblich vom Beruf und Einkommen der Eltern abhängig.

 

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