Alle Jahre wieder kommt es vor allem in der Advents- und Weihnachtszeit zu vermehrten Wohnungsbränden.

 

Häufig lösen unbeaufsichtigt brennen gelassene Kerzen den Brand aus. Deshalb sollte man immer, wenn man den Raum verlässt, die Kerzen ausmachen – auch wenn dies nur für kurze Zeit ist, empfiehlt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Drei Policen sind wichtig, um gegen finanzielle Schäden geschützt zu sein: Die Privat-Haftpflichtversicherung leistet, falls ein Dritter durch das Feuer geschädigt wird und kommt für den entstandenen Personen- und Sachschaden auf. Mieter sollten darauf achten, dass auch gemietete Sachen, etwa die Einbauküche, Böden und Sanitäranlagen mitversichert sind, so Bösl. Für den Brandschaden am eigenen Mobiliar und Hausrat kommt die Hausratversicherung auf. Der Gebäudeschaden ist über die Wohngebäudefeuerversicherung gedeckt. Bei beiden Policen sollte grobe Fahrlässigkeit mitversichert sein, empfiehlt Bösl. Sonst ist der Versicherer berechtigt, falls beispielsweise vergessen wurde, die Herdplatte oder Kerze auszumachen, die Schadenzahlung anteilig zu kürzen oder in besonders schweren Fällen komplett zu verweigern. In regelmäßigen Abständen sollte zudem geprüft werden, ob die Versicherungssumme noch dem Wert des Hausrates und Gebäudes entspricht. Auch hier kann es sonst zu einer gefährlichen Unterversicherung und Kürzung kommen, so Bösl.

 

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