Der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) zahlt in diesem Jahr rund 64,2 Mio. Euro an seine Versicherten zurück. Das Besondere dabei: Die LKH schreibt auch dann Beiträge gut, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden.

 

In diesem Monat fließt ein Teil der Gesamtsumme als Jahres-Rückerstattung an rund 53.000 Krankenvollversicherte. Sie bekommen bis zu vier Monatsbeiträge für den ambulanten Versicherungsschutz zurück, wenn sie in 2019 keine Rechnungen eingereicht haben. Diese Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit beträgt für das Jahr 2019 insgesamt rund 36,8 Mio. Euro.

Zusätzlich belohnt die LKH kostenbewusstes Verhalten. Etwa 135.000 Versicherte in den LKH-Tarifen der Krankenvollversicherung erhalten dabei aufs Jahr gesehen rund 25,8 Mio. Euro gutgeschrieben. Der Einzelne bekommt monatlich fünf Prozent seines Beitrages für den ambulanten, zahnärztlichen und stationären Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass der Kunde höchstens zweimal im Jahr Versicherungsleistungen einreicht und am Lastschriftverfahren für die Beitragszahlung teilnimmt. Damit erhalten auch diejenigen eine Gutschrift, die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen.

Wer seine Krankenvollversicherung nach 2013 abgeschlossen hat, erhält anstelle der Jahres-Rückerstattung die Beitragsrückerstattung für Leistungsfreiheit als monatliche Gutschrift, die bis zu 40 % des Beitrages für den ambulanten und zahnärztlichen Versicherungsschutz beträgt. Für Leistungsfreiheit in 2019 schreibt die LKH rund 1,6 Mio. Euro an die Versicherten in den Tarifen A/S/Z gut.

 

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