Die INTER honoriert auch in diesem Jahr wieder das kostenbewusste Verhalten ihrer Kunden
INTER-Kunden mit einer privaten Krankheitskostenvollversicherung dürfen sich freuen: Auch im Jahr 2020 erhalten sie eine Beitragsrückerstattung von bis zu vier Monatsbeiträgen. Rund 40.000 Personen belohnt die INTER in diesem Jahr für ihre Leistungsfreiheit im Jahr 2019. Mit durchschnittlich 864 Euro je Kunde erstattete die INTER im September 2020 insgesamt rund 34,6 Mio. Euro.
Die Beitragsrückerstattung ist für die INTER ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Krankheitskostenvollversicherung. Die Kunden profitieren so unmittelbar von den guten Unternehmensergebnissen. Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung ist, dass während des Jahres 2019 ohne Unterbrechung eine Krankheitskostenvollversicherung bestand und für das Behandlungsjahr 2019 keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Zudem muss der Vertrag bis zum 1. Juli 2020 in ungekündigter Form bestanden haben. Immer zum Jahresbeginn werden alle INTER-Kunden mit einer privaten Krankheitskostenvollversicherung transparent über die Voraussetzungen so-wie die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung informiert. So können sie ganz leicht selbst entscheiden, ob sie kleinere Beträge selbst tragen oder ihre Rechnungen komplett einreichen.
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