HAHN Rechtsanwälte konnte erneut einen Sieg gegen die Daimler AG im Abgasskandal erzielen.
Das Landgericht Stuttgart sprach dem Kläger Schadensersatz gegen die Daimler AG unter anderem wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu. Gegen Übereignung und Herausgabe der manipulierten C-Klasse bekommt er 90 Prozent des Kaufpreises erstattet (Aktenzeichen 23 O 49/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Kläger aus Renningen hatte den Mercedes-Benz C 220 d T im März 2019 als Gebrauchtwagen von einer Privatperson mit einem Kilometerstand von rund 40.000 km zu einem Preis von 22.300 Euro erworben. In dem Fahrzeug wurde der Motor OM 651 verbaut. Der Daimler AG wird im Rahmen dieses und tausender weiterer Verfahren vorgeworfen, in dem Fahrzeug mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen implementiert zu haben. Nach den geltenden EU-Vorschriften sind solche Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig. Der Hersteller hat das Fahrzeug so auszurüsten, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen der Verordnung entspricht. Dies war nach der Auffassung des Landgerichts nicht der Fall, da die Daimler AG als Hersteller des Pkw eine temperaturabhängige Abgasrückführung (sogenanntes Thermofenster) verbaut hatte.
Der Schaden liegt bei diesen Fällen grundsätzlich in dem abgeschlossenen Kaufvertrag. Der Kläger hätte den Kaufvertrag bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht abgeschlossen und damit den Kaufpreis in Höhe von 22.300 Euro nicht gezahlt. Diesen Betrag kann er demzufolge ersetzt verlangen. Der Kläger muss sich allerdings einen Nutzungswertersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, der sich vorliegend auf 2.129,10 Euro belief. Zugrunde gelegt hatte das Landgericht dabei eine relativ geringe Gesamtlaufleistung in Höhe von 250.000 km. Zugesprochen wurden demzufolge insgesamt 20.170,90 Euro.
“Für die deliktische Haftung der Daimler AG ist nicht entscheidend, von wem das Fahrzeug gekauft wurde”, erläutert Dr. Petra Brockmann von HAHN. “Eine Haftung der Daimler AG kommt deshalb auch dann in Betracht, wenn das Fahrzeug nicht von Daimler selbst, sondern von einem Händler oder einer Privatperson gekauft wurde”, so Brockmann weiter. Grundsätzlich ändert dies an der Schadensersatzhaftung der Daimler AG nichts.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 3.500 Betroffene allein gegen die Daimler AG. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden.
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