Seit einem Jahr liegt der Einlagenzins der EZB für Banken bei -0,5 Prozent.
Die Zahl der Banken und Sparkassen, die diesen Zins als Negativzins auf höhere Tagesgeldkonto-Guthaben an Kunden weiterreichen, wächst inzwischen rasant: Mehr als 150 Banken im Privatkundenbereich bitten inzwischen ihre Kunden mit einem „Verwahrentgelt“ zur Kasse, wie aktuelle Zahlen der beiden Vergleichsportale Biallo.de und Verivox unabhängig voneinander zeigen. Nach Ansicht der Hamburger Sutor Bank heißt es für Cash-Fans nun umso mehr zu handeln: „Anleger sollten in Zukunft intensiv prüfen, ob Rücklagen auf dem Tagesgeldkonto ausschließlich für kurz- und mittelfristige Eventualitäten bestimmt sind oder zu einem guten Teil auch langfristig geparkt sind“, erklärt die Sutor Bank. Für langfristig eingeplantes Kapital sollten in Zukunft daher stärker renditeorientierte Möglichkeiten am Kapitalmarkt genutzt werden. Andernfalls könnte das Vermögen über die Zeit deutlich schrumpfen, wie die Sutor Bank berechnet hat.
Zunehmend auch geringere Beträge betroffen
Bislang galt bei vielen Banken, dass Guthaben auf Tagesgeldkonten erst ab einer Höhe von 100.000 Euro mit einem Verwahrentgelt belegt werden. Inzwischen ist dies bei vielen kleineren Geldhäusern jedoch auch schon für Guthaben ab 10.000 Euro oder sogar 5.000 Euro der Fall. „Verwahrentgelte sind nicht nur für Vermögende mit hohen Summen relevant, sondern mehr und mehr auch für geringere Beträge“, stellt die Sutor Bank fest. Strafzinsen sollten daher nicht vernachlässigt werden, da sie das geparkte Vermögen über die Jahre deutlich reduzieren können.
Dazu ein Rechenbeispiel: Wer 10.000 Euro auf seinem Tagesgeldkonto hat und jährlich 0,5 Prozent Strafzinsen darauf zahlen müsste, hätte nach 10 Jahren 500 Euro verloren, nach 25 Jahren wären es 1.200 Euro. Dementsprechend sieht es bei höheren Beträgen aus: Bei 100.000 Euro wäre der Verlust auf 10 Jahre gut 5.000 Euro, auf 25 Jahre 12.000 Euro. Bei 10 Jahren liegt der prozentuale Verlust somit bei 5 Prozent der Gesamtsumme, bei 25 Jahren schrumpft die Gesamtsumme um 12 Prozent. „Insbesondere Vermögende, für die ein Strafzins von 0,5 Prozent als absoluter Betrag augenscheinlich wenig ins Gewicht fällt, sollten sich bei Untätigkeit über die Konsequenzen im Klaren sein“, warnt die Sutor Bank.
Rücklagen definieren – Rest als Anlage am Kapitalmarkt vorsehen
Mit Blick auf Rücklagen für etwaigen kurz- oder mittelfristigen Bedarf sollten zwei bis drei Netto-Monatseinkommen eingeplant werden – je nachdem, ob es sich um einen Single- bzw. kinderlosen Haushalt oder eine größere Familie handelt. Alles, was darüber ist, könnte am Kapitalmarkt angelegt werden – auch hier wiederum gestaffelt nach mittel- oder langfristigem Anlagehorizont.
„Als stabilisierende Anlage könnten auf mittlere Sicht breit streuende Anleihenfonds dienen, die auch Unternehmensanleihen berücksichtigen. Auf lange Sicht stellen Aktienfonds eine wichtige Komponente dar, um Renditechancen zu erhöhen“, erklärt die Sutor Bank. Kostengünstige ETFs seien dafür gut geeignet. Auch hierzu ein Rechenbeispiel: Wer 10.000 Euro beispielsweise in Investmentfonds mit einer durchschnittlichen jährlichen Rendite in Höhe von 4 Prozent bei einer angenommenen Verwaltungsgebühr von 0,5 Prozent pro Jahr investiert, könnte nach 10 Jahren einen Betrag von rund 14.000 Euro erzielen. Auf 25 Jahre wären es sogar 23.500 Euro.
„Es lohnt sich, angesichts der zunehmenden Belegung von Tagesgeldvermögen mit Strafzinsen die persönliche Finanzstruktur zu überprüfen. Wer langfristig verfügbares Geld am Kapitalmarkt investiert, dürfte seine Rendite gegenüber dem aktuellen Strafzinssatz deutlich steigern können“, so die Sutor Bank.
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