BVI Treiber bei Gesetz und Umsetzung
Der deutsche Fondsverband BVI weist die Kritik der BaFin an den Fondsanbietern entschieden zurück, dass die Umsetzung der neuen Liquiditätswerkzeuge (Rücknahmegrenzen, Swing Pricing, Rücknahmefristen) bei ihnen in den Hintergrund gerückt sei, je weiter die Kursturbulenzen im März zurückliegen. Die Fondsbranche ist vielmehr der Treiber bei der Einführung und Umsetzung der neuen Werkzeuge zur Liquiditätssteuerung. Sie forderte bereits 2017 eine rasche gesetzliche Einführung von Liquiditätsinstrumenten. Das Bundesministerium der Finanzen hat erst Ende 2019 die Liquiditätsinstrumente in ein Gesetz eingebracht.
Seit der Einführung der Werkzeuge im Kapitalanlagegesetzbuch im März 2020 treibt der BVI in einem Arbeitskreis mit der Deutschen Kreditwirtschaft und der BaFin die anspruchsvolle technische Umsetzung der Rücknahmegrenzen (Gating). Erst nach zähem Ringen mit den Banken hat die Branche nun in dem Verbändearbeitskreis ein einheitliches Verständnis und Wege für technische Lösungen gefunden. Insofern ist die Beobachtung der BaFin, dass das Thema bei den Anbietern in den Hintergrund gerückt sei, nicht nachvollziehbar. Die Branche hat im Gegenteil ein großes Interesse an der schnellen Umsetzung aller Liquiditätswerkzeuge.
Für alle Instrumente (Rücknahmegrenzen, Swing Pricing und Rücknahmefristen) hatte der BVI bereits im April 2020 der BaFin Vorschläge für die Änderungen der Anlagebedingungen für die Fonds unterbreitet, um diese zeitnah umsetzen zu können. Die BaFin drängte jedoch zunächst auf eine Klärung der technischen Verfahren für das Gating im Dialog mit den Verwahrstellen und depotführenden Stellen. Da diese Fragen inzwischen im Wesentlichen geklärt sind, steht dem weiteren Umsetzungsprozess auch für die übrigen Instrumente nichts mehr im Wege.
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