Der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) und der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) sprechen sich zur notwendigen Sicherung der wirtschaftlichen Zukunftschancen für eine Pandemieabsicherung unter Beteiligung der Versicherungswirtschaft und des Staates aus (Public-Private Partnership).
Die Entwicklung des Covid-19-Virus in der Bundesrepublik Deutschland hat gezeigt, dass in einer globalisierten und vernetzten Welt von Viren ausgelöste Pandemien jederzeit auch hier einen schweren Schaden für die Wirtschaft herbeiführen können. Um für diese Herausforderung gewappnet zu sein und den wirtschaftlich Betroffenen eine eigenständige und selbstverantwortliche Schutzmöglichkeit bereitzustellen und hierdurch zu verhindern, dass die deutsche Wirtschaft in einer solchen Situation alleine von staatlichen Zuwendungen abhängig ist, halten wir die Schaffung einer Pandemie-Absicherung für notwendig. Das Instrument der Betriebsschließungsversicherung taugt hierfür im Übrigen nur in eingeschränktem Maß.
Nachfolgend zeigen wir einige Eckpfeiler einer solchen Pandemie-Absicherung auf:
– Eine Pandemie-Absicherung ist nötig, weil eine umfassende und dauerhafte Absicherung aller aus einer Pandemie folgenden wirtschaftlichen Schäden die Leistungsfähigkeit der Versicherungswirtschaft deutlich überschreitet.
– Die Absicherung muss allen Arten und Größen von Unternehmen sowie Selbständigen zur Verfügung stehen und sollte sich nicht nur auf KMU – wie immer dieser Begriff zu definieren ist – beschränken. Hierzu kann und sollte sie gestaffelt sein, weil kleine Unternehmen und Selbständige einen anderen Bedarf haben als große Industrieunternehmen.
– Die Pandemie-Absicherung sollte eine freiwillige Lösung sein und keinem Abschlusszwang unterliegen. Es muss jedoch jedem Unternehmer klar sein, dass zur guten Unternehmensführung und zur Risikovorsorge eine Beschäftigung mit dem Abschluss einer solchen Pandemie-Absicherung selbstverständlich sein sollte.
– Es muss bei der gemeinsamen Schaffung einer Pandemie-Absicherung durch die Versicherungswirtschaft und dem Staat jedem Unternehmer klar sein, dass der unterlassene Abschluss einer an sich gebotenen Pandemie-Absicherung nicht dazu führen kann, dass im Pandemiefall eine uneingeschränkte Hilfe des Staates zur Verfügung stehen würde. Es müssen Anreize geschaffen werden, welche die möglichen Betroffenen motivieren, in eine solche „Pandemie-Vorsorge“ zu investieren.
– Die bewährten Mechanismen der Versicherungswirtschaft und ihre Fähigkeit, entsprechende Beiträge zu kalkulieren und im Schadenfall die Absicherung auch schnell zur Verfügung zu stellen, machen eine solche „Pandemie-Vorsorge“ im Wege einer Versicherungslösung sinnvoll. Die Extremus-Versicherung zur Absicherung von Terrorangriffen kann hier als ein Beispiel dienen und es sollte überlegt werden, Extremus entsprechend auf die Pandemie-Absicherung zu erweitern. Aber auch die Möglichkeit der Schaffung einer eigenständigen Lösung sollte diskutiert werden.
– Da der Staat durch im Vorhinein finanzierte Pandemie-Absicherung im Pandemiefalle entlastet wird, sollte sich im Rahmen einer sog. „Public-Private Partnership“ der Staat auch bei der Finanzierung einer solchen Pandemie-Abdeckung angemessen beteiligen. Hierdurch könnten die Risikoprämien auch in einem für die Betroffenen vertretbaren finanziellen Rahmen gehalten werden.
– Diese Versicherungslösung sollte nicht dazu dienen, dass unterhalb einer Mindestschwelle stattfindende wirtschaftliche Beeinträchtigungen abgedeckt werden. Es ist deswegen mit Bedacht ein einfacher und klarer „Schwellenwert“ wirtschaftlicher Beeinträchtigung und eine damit einhergehende Gefahr für die dauerhafte Fortführung der Tätigkeit der Betroffenen zu definieren, der schnell und unkompliziert die Versicherungsleistungen auslöst. Die Versicherungslösung könnte und sollte über ein Grundangebot hinaus auch noch weitere Stufen einer versicherungsmäßigen Grundabdeckung enthalten.
– Um insbesondere den Interessen großer gewerblicher und industrieller Unternehmen gerecht zu werden, bedarf es über den Grundbaustein der Versicherungslösung hinaus weitergehender Absicherungsinstrumente. Ob hierfür eine Lösung über eine Versicherung oder über den Kapitalmarkt sachgerecht ist und wie der Staat hieran zu beteiligen ist, ist eine weitere Frage und sollte u.a. auch von der genauen Ausgestaltung der Grundabdeckung abhängig gemacht werden.
– Die Schaffung einer Pandemie-Absicherung in Deutschland geschieht nicht im luftleeren Raum. Gerade die Verflechtung der deutschen Wirtschaft mit unseren europäischen Nachbarn in der EU erfordert einen Blick über den Tellerrand. Bei Schaffung einer Pandemie-Absicherung sollte versucht werden, auf europäischer Ebene eine Harmonisierung der Sicherungsinstrumente für den Grundbaustein zu erreichen. Insbesondere bei der Ausbaustufe bietet es sich an, in einem nächsten Schritt eine europäische Lösung anzustreben. Sieht man sich zum Beispiel die Problematik internationaler Lieferketten an, kann es nicht ausreichen, sich nur auf Deutschland zu beschränken. Die deutsche Lösung könnte allerdings ein Referenzmodell für die EU-Staaten sein.
Wir, d.h. der GVNW und der BDVM, sind bereit, uns bei einer Diskussion über die Schaffung einer Pandemie-Absicherung konstruktiv einzubringen.
Hamburg, den 17.08.2020
Dr. Hans-Georg Jenssen, Geschäftsführender Vorstand
Bonn, den 17.08.2020
Jörg F. Henne, Geschäftsführer, Bundesverband Deutscher Gesamtverband der versicherungsVersicherungsmakler e. V. nehmenden Wirtschaft e. V.
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