Der deutsche Fondsverband BVI unterstützt die Idee der EU-Wertpapierbehörde ESMA, das Fondsreporting zu Liquiditäts- und Hebelrisiken zu vereinheitlichen.
Konkret hatte die ESMA im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) unter anderem vorgeschlagen, das Meldewesen zu Liquidität und Hebelfinanzierung von Wertpapier-Publikumsfonds (OGAWs) an die EU-weit harmonisierten Standards für alternative Investmentfonds (AIFs) anzugleichen. Zusätzlich sollen im Kontext der Überarbeitung des AIFM-Meldewesens doppelte Inhalte und Inkonsistenzen zum aufsichtsrechtlichen Transaktionsreporting (z.B. EMIR, Verordnung zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften) beseitigt werden.
„Die Beseitigung des nationalen Flickenteppichs im regulatorischen Meldewesen ist ein guter Vorschlag der ESMA. Endlich kommt die von uns seit langem geforderte Harmonisierung von Inhalt, Format und Berichtsintervall vom Fleck. Die Überbürokratisierung beim Fondsreporting bereitet Fondsgesellschaften wie Behörden unnötigen Aufwand und Kosten. Damit muss Schluss sein“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Das Durcheinander im OGAW- und AIFM-Meldewesen sei kontraproduktiv für die Analyse systemischer Risiken und behindere eine effiziente Aufsicht.
Der BVI hat sich bereits im März 2018 gegenüber der EU-Kommission für ein einheitliches Meldewesen für OGAWs ausgesprochen, insbesondere zum Liquiditätsrisiko und zur Hebelfinanzierung. Er unterstützt damit eine entsprechende Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) von Ende 2017.
Zum Hintergrund:
Fonds zählen zu den am strengsten regulierten und transparentesten Finanzprodukten. Fondsgesellschaften melden in regelmäßigen Abständen Daten für jeden Fonds oder jede Anteilscheinklasse an verschiedene Behörden. Es gibt das aufsichtsrechtliche Fondsreporting, das Transaktionsreporting, das Reporting an institutionelle Anleger, die Jahressteuererklärung sowie etliche Sonderberichte und Ad-hoc-Abfragen der Regulierer zu Risiken. Die Crux dabei: Jede Behörde will die zum Teil identischen Daten anders aufbereitet haben – in unterschiedlichem Umfang, in unterschiedlichen Abständen, in unterschiedlichen Formaten, auf Basis von Anteilscheinklassen oder einzelnen Fonds. Im Zuge des aufsichtsrechtlichen Fondsreportings muss eine Fondsgesellschaft allein über 5.000 Daten an die BaFin, ESMA, Luxemburger und irische Aufsicht melden.
Verantwortlich für den Inhalt:
BVI Bundesverband Investment und AssetManagement e.V., Eschenheimer Anlage 28, D-60318 Frankfurt/Main, Tel.: 069/1540900, Fax: 069/5971406, www.bvi.de