Knapp ein Drittel der erledigten Strafverfahren betrafen Vermögens- und Eigentumsdelikte
Im Jahr 2019 haben die Staatsanwaltschaften in Deutschland rund 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren in Strafsachen abgeschlossen. Das waren ähnlich viele erledigte Verfahren wie im Jahr 2018 (ebenfalls rund 4,9 Millionen). Knapp ein Drittel (31,7 %) der erledigten Strafverfahren bezog sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Darauf folgten Straßenverkehrsdelikte, die knapp ein Fünftel (18,2 %) ausmachten, gefolgt von Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,4 % sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 8,7 %.
In 81,8 % der Fälle hatten Polizeidienststellen die Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaften übergeben. Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet.
Anstieg bei Verfahren wegen Drogendelikten, Rückgang bei Eigentums- und Vermögensdelikten
Bei den Verfahrensgegenständen gab es gegenüber 2018 gegenläufige Entwicklungen. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichneten mit +13,7 % den prozentual höchsten Zuwachs. Insgesamt machten derartige Straftaten jedoch weniger als 2 % aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren aus. Der prozentuale Anstieg der Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (+5,4 %) wirkte sich aufgrund des Gewichts dieses Deliktbereichs stärker auf das Gesamtergebnis aus. In umgekehrter Richtung wirkte sich der Rückgang der Eigentums- und Vermögensdelikte um 1,9 % dämpfend auf die Gesamtentwicklung der Verfahrenszahlen aus, da Eigentums- und Vermögensdelikte mengenmäßig etwa ein Drittel aller Verfahren ausmachten.
Ermittlungsverfahren endeten meist mit Verfahrenseinstellung Staatsanwaltschaften in Deutschland sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben Staatsanwaltschaften Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage. Über Umfang und Struktur staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren in Deutschland informiert jährlich die Staatsanwaltschaftsstatistik. Die häufigste Erledigungsart über alle Einzelfallentscheidungen hinweg war im Jahr 2019 nicht die Anklage, sondern wie in den Vorjahren die Verfahrenseinstellung.
So machten Einstellungen mit Auflage (3,4 %), Einstellungen ohne Auflage (24,6 %) und Einstellungen mangels Tatverdacht (28,5 %) oder wegen Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 56,7 % aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus. 20,0 % der Verfahren endeten mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag und 23,3 % auf andere Art (zum Beispiel mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft). Weitere Ergebnisse zu Erledigungsarten und Sachgebieten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren enthält die Fachserie 10, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften, 2019.
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