Umsetzung der EU-Richtlinie durch TÜV-Zertifizierung für mehr Verbraucherschutz
Der TÜV Saarland zertifiziert zum ersten Mal eine Vergleichswebsite für Zahlungskonten in Deutschland und setzt damit die gesetzlichen Vorgaben für mehr Verbraucherschutz und Transparenz beim Girokontenvergleich um. Ab sofort darf die spezielle Website von CHECK24 das Siegel “GVW – Geprüfte Vergleichswebsite Zahlungskonten” führen.
Das Zertifikat der TÜV Saarland Certification GmbH bestätigt, dass die Vergleichswebsite, die unter https://finanzen.check24.de/girokonto/zkg/ erreicht werden kann, die Anforderungen der europäischen Richtlinie 2014/92/EU erfüllt, die mit dem Zahlungskontengesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Verbraucher können sicher sein, dass zertifizierte Vergleichswebsites unabhängig und transparent arbeiten, für den Vergleich klare und objektive Kriterien verwenden, leicht verständlich sind, einen wesentlichen Teil des Marktes abdecken und den Vergleich für den Verbraucher kostenfrei anbieten. Dafür werden die Organisation des Betreibers, die Inhalte des Portals und auch die Vergleichs-Algorithmen auditiert und geprüft. Die Einhaltung der Vorgaben wird vierteljährlich überwacht.
Zertifikat schafft Transparenz für Verbraucher und setzt gesetzliche Regelung um
Die TÜV Saarland Certification GmbH ist als einzige Stelle in Deutschland zugelassen, das Zertifikat und GVW-Siegel zu vergeben. Vergleichsportale, die das Prüfsiegel führen dürfen, können damit einen objektiven Kontenvergleich für Verbraucher nachweisen.
“Die Zertifizierung eines Vergleichsportals bestätigt Verbrauchern, dass sie sich auf objektive Information verlassen können. Dafür müssen die Betreiber auch sensible Inhalte, Prozesse und Algorithmen offenlegen, die wir umfangreich prüfen und überwachen,” erklärt Thorsten Greiner, Geschäftsführer der TÜV Saarland Certification GmbH. “Der TÜV Saarland bietet hier der Öffentlichkeit genauso wie den beteiligten Unternehmen die notwendige fachliche und technische Kompetenz, Objektivität und Verlässlichkeit.”
Hohe Anforderungen an Zulassung und Prüfung
Für die Umsetzung der EU-Richtlinie in Form einer Zertifizierung mussten aufwändige Zulassungsverfahren und zum Teil sogar neue Prüfverfahren entwickelt werden. Vorteil der Zertifizierung ist die klare Überprüfbarkeit der Erfüllung der geforderten Kriterien und deren nachhaltige Einhaltung.
“Die aufwändige Umsetzung hat zwar deutlich länger gedauert als in anderen Ländern, sie hat sich aber im Sinne des Verbrauchers auf jeden Fall gelohnt. Mit dem Zertifizierungsprogramm und Umsetzungskonzept liegt Deutschland im europäischen Vergleich sicherlich an der Spitze und garantiert damit ein hohes Maß an Transparenz im Zahlungskontenvergleich,” sagt Thorsten Greiner.
Die TÜV Saarland Certification GmbH und das speziell für den Kontenvergleich entwickelte Zertifizierungsprogramm wurden im Jahr 2019 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für die Zertifizierung von Vergleichswebsites für Zahlungskonten zugelassen. Diese Zulassung, die sogenannte Akkreditierung, erfolgte auf Basis der ISO-Norm 17065 und stellt damit hohe Anforderungen an die Kompetenz der Zertifizierungsstelle, deren Unabhängigkeit und Objektivität. Die Einhaltung dieser Anforderungen durch die Zertifizierungsstelle wird regelmäßig von der DAkkS überwacht.
Verantwortlich für den Inhalt:
TÜV Saarland Certification GmbH, Am TÜV 1, 66280 Sulzbach / Saar, Tel: +49 (0) 68 97 / 506 142, www.tuev-saar.de