Finanzämter ohne einheitliche Regelungen im fünften Durchführungsweg
Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen begrüßt zwar die neuen Optimierungen der Förderung von Geringverdienern in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), hält aber an seiner grundsätzlichen System-Kritik bei der zweiten Säule der Altersvorsorge fest. Verbandsvorsitzender Manfred Baier sagt: „Spätestens jetzt zeigt sich, dass die versicherungsförmigen bAV-Durchführungswege nicht krisenresistent sind. Das ist eigentlich schon während der gesamten Niedrigzinsphase überdeutlich geworden. Das wissen auch die Arbeitgeber und deshalb helfen die neuen Fördersätze nur wenig.“ Der Bundesverband fordert daher vom Gesetzgeber, den Zugang zum 5. bAV-Durchführungsweg, zu erleichtern. „Vor allem in der Finanzverwaltung sind die Rahmenbedingungen noch zu kompliziert. Dort ist kein einheitlicher Umgang mit diesem versicherungsfreien Durchführungsweg, den pauschaldotierten Unterstützungskassen, geregelt. Widersprüchliche Aussagen bei den Finanzämtern behindern so ohne Not die steuerlichen Antragsverfahren“, so Baier weiter. Das versicherungslastige bAV-System animiere dazu, Liquidität aus den Unternehmen abfließen zu lassen, lediglich das Modell der U-Kassen stärke mit seinen Innenfinanzierungseffekten die Kapitalausstattung der Unternehmen.
Betriebsrentenstärkungsgesetz mit nur äußerst mäßigem Erfolg
Mit Einführung der Grundrente hat der Gesetzgeber den Arbeitgeberförderbeitrag aus dem § 100 EStG gerade auf maximal 288 Euro verdoppelt und gleichzeitig die monatliche Einkommensgrenze für Geringverdiener von 2.200 Euro auf 2.575 Euro brutto angehoben. Damit erhofft sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine stärkere Verbreitung der bAV in unteren Einkommensklassen. Das hatte eigentlich schon das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bewirken sollen – der Erfolg ist aber ausgeblieben: Nach den nun erstmals erhobenen Zahlen des statistischen Bundesamtes haben im ersten Jahr nach Einführung des BRSG nur rund 2,5 Prozent aller Unternehmen den alten Förderbetrag in Anspruch genommen, gleichzeitig ist ein Förderbeitrag von lediglich rund 67 Millionen Euro geflossen, die nur zu rund einem Drittel an kleine Unternehmen gingen. Die Anbieter von pdUK-Konzepten indes freuen sich über teilweise zweistellige Zuwachsraten. Selbst jetzt in der angespannten Corona-Krise würden trotz Kurzarbeit und Entlassungen weiterhin überdurchschnittlich viele Abschlüsse getätigt, so Baier. „Die Unternehmen erkennen jetzt vermehrt, wie wichtig eine ausreichend hohe Kapitalausstattung für überraschende Krisensituationen und eine starke bAV für die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber sind. Mit einer intelligenten Nettolohnoptimierung ist das sogar ohne finanziellen Mehraufwand möglich.“
Hohe Arbeitgeberzulagen und Durchdringungsquoten im 5. bAV-Durchführungsweg
Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse verbleiben die Beiträge in aller Regel im Unternehmen und werden dort beispielsweise zur Finanzierung von Anlagevermögen oder Reduzierung von teuren Bankdarlehen eingesetzt. Die U-Kassen sind als soziale Einrichtungen anerkannt und steuerlich gefördert. Die Leistungsansprüche der Betriebsrentner sind durch den Pensionssicherungsverein aG (PSV) abgesichert. Aufgrund der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Anreize geben Arbeitgeber statt der gesetzlichen Mindestzulage von 15 Prozent meist 30 bis 50 Prozent hinzu, teilweise sogar 100 Prozent. Die Durchdringungsquote in den Betrieben ist mit rund 80 Prozent der Belegschaft fast doppelt so hoch wie bei versicherungsförmigen bAV-Angeboten.
Über den Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.
Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. Dazu zählen im Sinne des Netzwerkens Kontaktanbahnungen und Kontaktpflege zwischen den verschiedenen Parteien, die Vermittlung von Informationen und die Durchführung von Veranstaltungen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist für alle Unterstützungskassen-Konzeptionäre offen.
Pauschaldotierte Unterstützungskassen dienen seit rund 150 Jahren als Instrument der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ihr Wesen ist die Anlage der Altersvorsorgebeträge vornehmlich im Unternehmen des Arbeitgebers. Die pauschaldotierten U-Kassen genießen weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Vorteile und die Zusagen sind durch den Pensionssicherungsverein der Deutschen Wirtschaft abgesichert. Vorstandsvorsitzender des Vereins ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Manfred Baier.
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Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V., Marthastraße 16 E, D-90482 Nürnberg, Tel.: 0911/37657-111, www.bv-pduk.de