Ein neues Video informiert über die komplexen Zusammenhänge der bald aktualisierten Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).
Diese tritt bereits am 01.08.2020 in Kraft. Damit gelten neue oder veränderte Regelungen zum Taping, zur Geeignetheitserklärung oder zum Umgang mit Interessenkonflikten und Zuwendungen.
Finanzanlagenvermittlerinnen und Finanzanlagenvermittler können sich über diese Veränderungen und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre berufliche Praxis in einem kostenlosen 15-Minuten-Video informieren. Dieses wurde vom Expertenteam des Berliner Qualifikationsanbieters GOING PUBLIC! mit fachlicher Unterstützung von RA Oliver Korn der GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Das Video ist hier online verfügbar: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/5618242_Video_neue_FinVermV/
„Durch die Diskussion um eine BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler ist in den Hintergrund getreten, dass die FinVermV in ihrer neuen Form am 01.08.2020 in Kraft tritt. Mit diesem Video möchten wir Vermittlerinnen und Vermittler über die Veränderungen informieren, denn der Original-Text der FinVermV ist aufgrund vieler Verweise auf andere Gesetze und die Delegierte Verordnung jetzt nur noch für Experten verständlich“, so GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke.
Die FinVermV wurde am 21.10.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die lange Übergangsfrist von 10 Monaten wurde damals von den Vermittlerverbänden gefordert worden, um ausreichend Zeit u.a. für die Umsetzung der technischen Anforderungen für das Taping zu erhalten.
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