Reisen mit dem Wohnwagen und Wohnmobil erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.
Die Württembergische Versicherung AG hat deshalb den Leistungsumfang ihrer Kfz-Tarife für diese Fahrzeuge ausgebaut und verbessert. Die Neuerungen bei der Kfz-Versicherung, auch in den Bereichen Pkw und Flex-Policen, gelten ab der zweiten Jahreshälfte 2020.
Immer mehr Urlauber schätzen die Unabhängigkeit, die Wohnwagen und insbesondere Wohnmobile bieten. Um auf Reisen mit dem Fahrzeug gut versichert zu sein, lohnt es sich, die Angebote der verschiedenen Kfz-Versicherer zu vergleichen.
Die zum 1. Juli 2020 verbesserten Tarife der Württembergischen zeichnen sich durch zahlreiche neue Merkmale und Leistungen aus. So wird künftig bei der Festlegung des Versicherungsbeitrags von Wohnmobilen der Kaufpreis zugrunde gelegt sowie nach der Aufbauform des Fahrzeugs, wie beispielsweise nach Alkoven oder Kastenwagen, differenziert. Zudem umfasst der Versicherungsschutz eine 24-monatige Neupreis- und Kaufpreisentschädigung. Verfügt das Reisemobil über eine GFK-Bedachung oder über Fahrassistenzsysteme, wie etwa eine Rückfahrkamera oder einen Spurhalteassistenten, wirkt sich das preissenkend auf den Beitrag aus. Die neuen Tarife beinhalten ferner eine GAP-Deckung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge. Beitragsfrei mitversichert sind jetzt auch Markisen und Vorzelte bis 3.000 Euro. Im Leistungsumfang ist zudem eine Vorsorgeversicherung für nachträgliche An- und Umbauten bis zu einer Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises enthalten.
Wer sein neu erworbenes Wohnmobil bei der Württembergischen versichert, kann unter bestimmten Voraussetzungen direkt mit der Schadenfreiheitsklasse SF4 bzw. 31 Prozent beginnen.
Der Schutzbrief für Wohnmobile und die fahrzeugunabhängige Mobilitätsschutz-Police, die schnelle Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne sicherstellen, wurden für Wohnmobile von 4 Tonnen auf 7,5 Tonnen erweitert.
Verbesserungen gibt es auch bei der Kfz-Versicherung von Pkw – sowohl bei privat als auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen. Neu ist beispielsweise die Einführung der Schadenfreiheitsklasse bis SF50. Zudem wurde der Nachlass für den Zusatzbaustein Schadenservice+ erhöht – bei gleichbleibenden Serviceleistungen wie zum Beispiel dem Hol- und Bringservice, einem Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur und einer Fahrzeugreinigung.
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