Ob im Beruf oder in der Freizeit: Jeder Mensch ist auf seine körperlichen Grundfähigkeiten angewiesen.

 

Zum Schutz vor den finanziellen Folgen im Falle des Verlusts dieser elementaren Fähigkeiten hat die Württembergische Lebensversicherung AG erstmals eine Grundfähigkeitsversicherung entwickelt und aktuell auf den Markt gebracht.

Sehen, Hören, Sprechen, Gebrauch der Hände, Stehen, Gehen und Treppensteigen: Wenn eine dieser Grundfähigkeiten verloren geht, kann das schnell zur existenziellen Bedrohung werden. Denn die Ausübung eines Berufs ist dann kaum mehr möglich.

Die Grundfähigkeitsversicherung der Württembergischen sichert diese Fähigkeiten ab. Bereits beim Verlust einer der sieben Grundfähigkeiten für mindestens sechs Monate zahlt das Unternehmen eine monatliche Grundfähigkeitsrente – unabhängig davon, ob der Beruf weiter ausgeübt wird oder nicht. Der Versicherungsschutz besteht im Falle des Verlusts infolge einer Krankheit, einer Körperverletzung, eines Unfalls oder von Kräfteverfall. Die Auszahlung der Rente erfolgt so lange, wie die Beeinträchtigung besteht. Bei dauerhaftem Verlust wird die Rente bis zum vereinbarten Versicherungsende bezahlt. Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person trotz Beeinträchtigung in der Lage ist weiterzuarbeiten, denn die Auszahlung ist nicht an eine Berufs- oder Erwerbsfähigkeit gebunden.

Der Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung ist schon für Kinder ab dem 7. Lebensjahr möglich. Auf diese Weise sind Kinder schon früh abgesichert – ganz gleich, für welchen Berufsweg sie sich später entscheiden. Zugleich werden berufstätige Eltern finanziell entlastet, wenn sie sich im Ernstfall um ihr beeinträchtigtes Kind kümmern.

Für Änderungen im Leben wie etwa Heirat, Geburt eines Kindes oder steigendes Einkommen gibt es eine Nachversicherungsoption: Der Versicherungsschutz kann dann ohne eine erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden.

Wer bereits vor dem 18. Geburtstag über eine Grundfähigkeitsversicherung der Württembergischen verfügt, kann auf Wunsch unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Lebensjahr in die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln.

 

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