In vielen Unternehmen dreht sich derzeit alles darum, die Liquidität zu erhalten. Das Thema beschäftigt die gesamte deutsche Wirtschaft, vom Dax-Konzern bis zum kleinen und mittleren Unternehmen.
Sie alle treibt die Sorge um, wie lange die Liquiditätsreserve ausreicht. Die ConceptIF BIZ, der Hamburger Assekuradeur für das gewerbliche Kompositgeschäft, informiert, welche Probleme auf gewerbliche Versicherungsnehmer zukommen, wenn Entschädigungszahlungen von versicherten Schäden auf sich warten lassen.
Eine Maschine in der Produktionskette ist beschädigt. Der Schaden wurde unverzüglich dem Versicherer angezeigt. Dringend müssen kostspielige Ersatzteile beschafft werden, um weiter produzieren zu können. Doch die liquiden Mittel reichen nicht mehr aus, um den Schaden zu reparieren. „Der versicherte Betrieb ist also nicht nur darauf angewiesen, dass der Versicherer die Schadensstelle zügig freigibt, sondern auch für versicherte Schäden kurzfristig Entschädigungszahlungen leistet“, sagt Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF Group AG und Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH.
In den allgemeingültigen Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass der Versicherungsnehmer, einen Monat nachdem er den Schaden angezeigt hat, den Betrag beanspruchen kann, den der Versicherer nach Lage der Dinge mindestens zu zahlen hat. „Doch einen Monat können in diesen Tagen nur wenige Betriebe, ohne erhebliche Nachteile zu erleiden, überbrücken“, so Winkler. Darüber hinaus obliegt es dem Versicherungsnehmer nach den standardisierten Bedingungen, die Schadensstelle möglichst nicht zu verändern, auch wenn der Betrieb dadurch gestört werden kann.
Was ein Vermittler für seine Gewerbekunden tun sollte
Erst im Schadensfall zeigt sich die Qualität des vermittelten Versicherungsschutzes. „Gerade hier kann der Vermittler seine Dienstleistung unter Beweis stellen, indem er adäquate versicherungsvertragliche Regelungen aufnimmt, diese im Schadensfall anwendet und gegenüber dem Versicherer kommuniziert“, meint Jörg Winkler.
Wann ein Vermittler nicht aktiv werden muss
Neben den Standardtarifen gibt es Lösungen am Markt, wie der ConceptIF-Tarif CIF:BIZ property complete, bei dem schneller geleistet wird. Demnach kann ein Versicherungsnehmer verlangen, dass er bereits zwei Wochen, nachdem er den Schaden angezeigt hat, eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrages erhält, der nach Sachlage mindestens zu zahlen ist. Er braucht auch nicht abzuwarten, bis der Versicherer die Schadensstelle freigibt, sondern kann umgehend mit den Aufräum- und Reparaturarbeiten beginnen. Seiner Nachweispflicht im Schadensfall kann er dann etwa mit Fotos, Berichten von Fachfirmen und durch die Aufbewahrung der beschädigten Sachen nachkommen.
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