Die Württembergische Versicherung AG leistet mit ihrer Betriebsschließungsversicherung grundsätzlich Entschädigung,

 

wenn die zuständige Gesundheitsbehörde aufgrund der in den Bedingungen genannten Krankheiten oder Krankheitserreger den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte schließt und wenn die auslösende Krankheit oder der auslösende Krankheitserreger in den Bedingungen namentlich aufgeführt ist. Das Coronavirus 2019-nCov ist in den Bedingungen der Württembergischen nicht namentlich genannt; Fälle wie Covid-19 sind nicht Gegenstand der Versicherung und durch diese nicht gedeckt. Muss ein Betrieb zum Beispiel aufgrund einer Salmonellen-Infektion geschlossen werden, würde das von der Betriebsschließungsversicherung der Württembergischen übernommen. Anders gelagert ist der Fall bei einer Pandemie wie jetzt, die gar nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt ist. In der Folge kann auch kein Versicherungsschutz bestehen.

Virus unter Mikroskop

Wirtschaftliche Einbußen im Rahmen der Covid-19-Pandemie werden teilweise bereits durch staatliche Leistungen aufgefangen. Offiziellen Berechnungen zufolge haben sich Betriebsaufwände im Gaststätten- und Hotelgewerbe durch Maßnahmen wie Kurzarbeit und Soforthilfen im Durchschnitt bereits um rund 70 Prozent reduziert, sodass 30 Prozent an Einbußen verbleiben.

Angesichts der existenzbedrohenden Situation für viele Betriebe insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe hat sich die Württembergische im Zuge dessen – wie verschiedene andere Unternehmen – bereit erklärt, aus Solidarität mit den Kunden in ihrer schwierigen Situation ohne weiteren Rechtsanspruch gegenüber der Württembergischen unbürokratisch Entschädigungsleistungen zu übernehmen. Die Württembergische übernimmt im Zuge dessen die Hälfte der verbleibenden rund 30 Prozent – also 15 Prozent – an Einbußen und leistet so schnelle und unkomplizierte Liquiditätshilfe ohne bürokratische Hemmnisse.

Gerichtsurteile zum Thema Betriebsschließungsversicherung und ihren Leistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die nicht die Württembergische Versicherung AG betreffen, kann diese nicht kommentieren.

 

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