Entlastung in Milliardenhöhe für PKV-Mitglieder
Diesmal trifft es die Barmenia: Das Frankfurter Landgericht sprach am 16. April ein weiteres, richtungsweisendes Urteil über unwirksame Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherungen (PKV). Damit ist der nächste große PKV-Anbieter über seine mangelhaft begründeten Prämienerhöhungen gestolpert.
LG Frankfurt bestätigt Rückerstattungsanspruch
Die vernichtenden Worte des OLG Köln zu den unwirksamen Erhöhungen der AXA klingen der PKV-Branche noch in den Ohren, schon gab es das nächste Urteil für die Versicherten (Aktenzeichen 2-23 O 198/19). Die Aussage der Frankfurter Richter ist erneut klar und deutlich, und nicht weniger sensationell. Versicherte haben das Recht auf eine Begründung, aus der zu entnehmen ist, warum sich ihr Tarif verteuert. Die Versicherungen speisen ihre Kunden aber mit oberflächlichen, nichtssagenden Textbausteinen ab. Die Folge: Beitragserhöhungen waren unwirksam, der Kunde kann rückwirkend die Erhöhungsbeträge zurückfordern. Dies gilt sowohl für die AXA und die Barmenia, als auch für so gut wie alle anderen Privaten Krankenversicherungen.
So kommt die Rückerstattung von fast 10.000 Euro zustande
Da es um einen rückwirkenden Zeitraum von mehreren Jahren geht und eine Erhöhung der monatlichen Beiträge oft 150 Euro und mehr beträgt, winken den Versicherungsnehmern enorme Entlastungen in Form von fünfstelligen Beträgen.
So wie in diesem Fall: Der Kläger ist im Tarif VC3P bei der Barmenia versichert. Er besitzt zudem eine Krankentagegeldversicherung, seine Tochter ist bei ihm mitversichert. Die Barmenia erhöhte 2016 und 2018 die Beiträge, insbesondere zum Januar 2016 um insgesamt etwa 200 Euro. Da die Erhöhung rückwirkend für rechtswidrig erklärt wurde, erhält der Kläger diese Beträge wieder zurück, die sich über die Jahre auf insgesamt 9.771,14 EUR summiert haben.
Klägervertreter Fachanwalt Ilja Ruvinskij von der Kölner Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ: “Schon lange vor unserem aufsehenerregenden Urteil gegen die AXA Anfang des Jahres haben wir natürlich auch die Erhöhungen der anderen Versicherer überprüft und dort die gleichen Fehler gefunden. Entsprechend haben wir gegen nahezu alle Versicherer Klagen eingereicht. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt war zu erwarten. Natürlich sind wir erfreut, dass unsere Auffassung erneut bestätigt wurde.”
Weitere Verfahren stehen bevor
Laut Ruvinskij stehen weitere Gerichtstermine kurz bevor, so etwa gegen die DKV. “Da fast alle Versicherungen die Erhöhungen nicht korrekt begründet haben, sind die Erfolgsaussichten sehr gut.” Der PKV-Branche stehen somit also unangenehme Zeiten ins Haus, denn die Rückforderungsansprüche belaufen sich schätzungsweise auf mehrere Milliarden Euro. Und die Klagewelle scheint gerade erst zu starten.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, Aachener Str. 1, 50674 Köln, Tel: 0221 / 986 584 92, www.anwalt-kg.de