PKV-Sozialtarife

 

Privatversicherte, die wegen der Einkommenseinbußen aufgrund der Corona-Krise in den Basistarif wechseln, sollen zu vereinfachten Bedingungen in ihren vorherigen Tarif zurückkehren können. So sieht es ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Besser wäre es jedoch, den bewährten Standardtarif auch für neuere Versicherte zu öffnen.

Geplant ist, dass Versicherte, die nach dem 16. März 2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln, mit ihren vormals erworbenen Rechten ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückkehren dürfen. Voraussetzung ist, dass sie die Hilfebedürftigkeit innerhalb von drei Jahren überwunden haben und innerhalb von drei Monaten nach deren Ende die Rückkehr beantragen.

Bedauerlich: Geplante Lösung konzentriert sich nur auf den Basistarif

Es ist bedauerlich, dass sich die geplante Neuregelung allein auf den Basistarif konzentriert. Erstens, weil dies eine Lösung zu Lasten der übrigen Beitragszahler ist. Zweitens, weil somit ausgeblendet wird, dass es in der PKV bereits bestehende und bessere Werkzeuge gibt: Bei Zahlungsschwierigkeiten werden schon jetzt individuelle Vereinbarungen zum Zahlungsaufschub oder zum Tarifwechsel in andere Normaltarife geschlossen. Daneben existieren gleich drei Sozialtarife, bestehend aus Basistarif, Notlagentarif und Standardtarif.

Vor allem der Standardtarif hat sich bewährt und bietet eine hervorragende Lösung für Privatversicherte, die ihre Beiträge reduzieren müssen oder möchten. Allerdings hat die Politik diesen Tarif für alle Versicherten, die ihre Verträge seit dem 1. Januar 2009 unterzeichnet haben, geschlossen. Der PKV-Verband fordert seit Jahren, dass die Versicherungsunternehmen diese gut funktionierende Möglichkeit wieder für alle Versicherte anbieten dürfen. Unterstützt wird diese Forderung vom Bund der Versicherten.

Gerade angesichts der Corona-Krise, die insbesondere Selbständige in eine wirtschaftliche Existenzkrise bringen kann, wird die Öffnung des Standardtarifs überfällig. Dabei wäre es durchaus denkbar, sein bewährtes Regelwerk temporär zu erweitern und allen wirtschaftlich von der Krise Betroffenen einen zeitlich befristeten Zugang zu ermöglichen.

 

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