Der Alltag in Deutschland ändert sich durch die Coronavirus-Pandemie derzeit grundlegend.

 

Auch in dieser Zeit der großen Herausforderungen stehen die Unternehmen der Württembergischen Versicherungsgruppe ihren Kunden zur Seite: von der Krankenversicherung über die Schadenregulierung bis hin zu Leistungen für Firmenkunden.

Virus unter Mikroskop

Mit dem Gesundheitsdienstleister TeleClinic, einem Kooperationspartner der Württembergischen Krankenversicherung, bietet die Württembergische ihren Kunden die Möglichkeit für ein kostenfreies Corona-Arztgespräch per Videotelefonie an. Dieses Angebot richtet sich bewusst an alle Kunden und nicht nur an die Kunden der Krankenversicherung.

Da die Kinder derzeit aufgrund der Schließung von Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen zu Hause sind, haben sie keinen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Gerade zu Hause passieren jedoch die meisten Unfälle. Deshalb bietet die Württembergische ihren Kunden für deren Kinder einen bis zum 31. Mai 2020 bestehenden, kostenfreien Unfallversicherungsschutz. Versichert sind alle Kinder bis zum 18. Geburtstag, die aufgrund der Einrichtungsschließungen zu Hause sind.

Gerade in Zeiten der Krise ergeben sich auch viele rechtliche Fragen, etwa in Bezug auf die Lohnfortzahlung im Falle der Kinderbetreuung. Um allen Kunden schnell und unkompliziert zu helfen, hat die Württembergische die telefonische Rechtsberatung für konkrete rechtliche Fragestellungen für alle ihre Rechtsschutzkunden geöffnet und nicht nur für Kunden, die die Leistung vertraglich eingeschlossen haben.

Neben zusätzlichen Angeboten setzt die Württembergische auch darauf, Kunden zu helfen, die in wirtschaftliche Notlagen geraten: So sind beispielsweise in den Bereichen Krankenversicherung und Lebensversicherung Stundungen der Beiträge möglich. Im Bereich der Krankenversicherung sind zudem vorübergehende Leistungsreduzierungen mit Rückkehroption in den bisherigen Tarif möglich. Darüber hinaus bietet die Württembergische Krankenversicherung die Verlängerung der Deckung in der Auslandsreisekrankenversicherung bei ungeplanter Verlängerung des Auslandsaufenthalts aufgrund der Corona-Pandemie.

Auch für den Mittelstand hat die Württembergische zahlreiche Möglichkeiten erarbeitet, um kurzfristig und schnell helfen zu können. Je nach Bedarf und geltenden Versicherungsbedingungen besteht die Möglichkeit der Summenherabsetzung, der Erhöhung von Selbstbehalten, der Reduzierung des Gefahrenkatalogs und von veränderten Zahlungsweisen.

Im Bereich der Betriebsschließungsversicherung der Württembergischen sind Fälle wie Covid-19 nicht Gegenstand der Versicherung und demzufolge durch diese auch nicht gedeckt. Insofern besteht für die Württembergische keine Einstandspflicht. Angesichts der existenzbedrohenden Situation für viele Betriebe insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe hat sich die Württembergische jedoch bereit erklärt, aus Solidarität mit den Kunden in ihrer schwierigen Situation ohne weiteren Rechtsanspruch gegenüber der Württembergischen unbürokratisch eine Entschädigungsquote von bis zu 15 Prozent zu zahlen.

Im Bereich der Kraftfahrtversicherung ist für die Kfz-Firmenkunden der Württembergischen eine Corona-Soforthilfe im Rahmen einer fiktiven Stilllegung ohne behördliche Grundlage bis Ende Mai 2020 möglich. Die Regelung kann für alle gewerblich genutzten und entsprechend versicherten Fahrzeuge mit Ausnahme von Fahrzeugen im Oldtimer-, Exoten, Handel- und Handwerks- sowie Versicherungskennzeichentarif angeboten werden. Der Antrag hierzu kann über die Außendienst-Partner des Unternehmens vor Ort angefordert werden.

In der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ist bis auf Weiteres eine Listenmeldung ohne Unterschrift der Mitarbeiter in ausgewählten bKV-Tarifen möglich, was die Vertragsabwicklung stark vereinfacht.

Die Schadenregulierung läuft in allen Bereichen der Versicherung wie gewohnt weiter, damit berechtigte Forderungen ohne zeitlichen Verzug ausgezahlt werden können. Zur Meldung von Schäden stehen zahlreiche Schaden-Hotlines der Württembergischen zur Verfügung, die auf der Webseite des Unternehmens zu finden sind.

Auch jetzt stehen den Kunden der Württembergischen ihre gewohnten Ansprechpartner zur Verfügung. Selbstverständlich unterstützt die Württembergische hierbei die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Virus und setzt überwiegend auf eine kontaktlose Beratung. Hier kommt der Württembergischen zugute, dass sie bereits vor Jahren in ihre IT-Infrastruktur investiert hat und über eine Vielzahl an digitalen Kontaktmöglichkeiten verfügt – von Formularen auf der Webseite bis zu Chatfunktionen und Videoberatungen.

 

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