Absicherungslücke durch Wegfall der gesetzlichen Unfallversicherung schließen

 

Die Versicherungsgruppe BGV / Badische Versicherungen unterstützt in der aktuellen Situation bei ihr versicherte Familien. Da durch die angeordneten Schulschließungen für die Schüler der gesetzliche Unfallversicherungsschutz keine Wirkung entfaltet, kann ab sofort jeder Kunde des BGV seine Kinder, die von Kita- oder Schulschließungen betroffen sind, bis zum 31. Mai 2020 kostenlos unfallversichern lassen. Dafür genügt ein bestehender Vertrag beim BGV – es muss keine Unfallversicherung sein. Unter www.bgv.de/kinderschutz kann die Absicherung ab sofort einfach und schnell beantragt werden – ohne einen Cent Mehrkosten für den Kunden.

„Wir leisten damit unseren Beitrag zur Sicherheit der Menschen in Baden in dieser besonderen Situation“, sagt Prof. Edgar Bohn, Vorstandsvorsitzender des BGV.

Im Falle einer Invalidität bietet der kostenlose Kinder-Unfallschutz des BGV eine Absicherung in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Zusätzlich gibt es ein „Corona-Gipsgeld“ über 50 Euro, wenn eine Fraktur durch einen Arzt mit einem Gips versorgt werden muss.

Nach der Registrierung auf www.bgv.de/kinderschutz erhält der Kunde eine Bestätigungsmail. Damit ist der Versicherungsschutz sofort gültig. Eine Kündigung ist nicht nötig: Der zusätzliche Schutz läuft am 31. Mai 2020 automatisch aus.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BGV Badische Versicherungen, Durchlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Tel: 0721­6600, Fax: 0721­6601688, www.bgv.de