Werden Versicherte der privaten Krankenversicherung mit einer Covid-19-Infektion besser behandelt als GKV-Kunden?

 

Laut Statistischem Bundesamt leben PKV-Versicherte im Durchschnitt 4 Jahre länger als GKV-Versicherte. In dieser Zahl ist SARS-CoV-2 allerdings noch nicht berücksichtigt. Die längere Lebenserwartung hat nicht nur mit der besseren Versorgung der PKV-Patienten, sondern auch mit der höheren Bildung und dem höheren Einkommen zu tun. Wer gebildet ist und Geld hat, der achtet auch mehr auf seine Gesundheit. In den USA kann man den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und erhöhter Corona-Ansteckungsgefahr mit erhöhter Sterblichkeit besonders bei der benachteiligten afroamerikanischen Bevölkerung beobachten.

PKV und GKV stimulieren sich gegenseitig

Die oft gerügte Konstruktion aus GKV und PKV hat sich aber anscheinend im Wechselspiel zum besten denkbaren Gesundheitssystem für PKV- und GKV-Versicherte entwickelt, alle profitieren davon. Täglich wird die Anzahl an Intensivbetten weltweit auf allen Kanälen veröffentlicht und verglichen, die Coronavirus-Sterblichkeitsrate in Deutschland ist die geringste weltweit. Corona-Patienten aus anderen Ländern werden zur Behandlung nach Deutschland verlegt. Kommt man mit einer Covid-19-Infektion in ein deutsches Krankenhaus, so erhält der privat Versicherte keine bessere medizinische Behandlung als der GKV-Kunde, schon gar nicht auf der Intensivstation. Ob eine bessere Unterbringung auf einer Privatstation zu Corona-Zeiten verfügbar ist oder nicht, bleibt dahingestellt. Die neue Corona-Hygiene-Pauschale der PKV in Höhe von 14,23 EURO für jede Behandlung eines Privatpatienten (zunächst in der GOZ) macht keinen Unterschied in der Versorgung aus.

Entstehen durch eine Coronavirus-Erkrankung gesundheitliche Folgeschäden, so kann es bei der ambulanten Nachversorgung wegen der sogenannten “verdeckten Rationierung” zu Nachteilen in der Versorgung für GKV-Versicherte im Verhältnis zu den PKV-Kunden kommen. Dieses Problem besteht aber nicht durch das Angebot der PKV, sondern wegen den pauschalen Ausgabenbudgets bzw. Begrenzungen für ambulant niedergelassene Ärzte in der GKV. Darin liegt der entscheidende Unterschied zwischen einer GKV- und einer PKV-Versicherungsleistung.

Das ganze Corona-Desaster sollte Grund genug sein, eine bestehende private Krankenversicherung mit einer PKV-Optimierung und einem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG auf den neuesten Stand zu bringen. Gleichzeitig lassen sich so die eigenen PKV-Beiträge nachhaltig reduzieren. Kosten dürfen für die PKV-Kunden bei einem Tarifwechsel nicht entstehen.

 

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