Die Allianz bietet bis 31. Mai 2020 kostenfreie Pannenhilfe / Der „Corona Schutzbrief“ gilt für alle Personen in systemrelevanten Berufen und freiwillige Helfer / Außerdem: Deckungserweiterungen für Ärzte im Corona-Einsatz
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 stellt viele Menschen vor große Herausforderungen. Gerade Verkaufspersonal im Lebensmittelhandel, Pflegekräfte oder medizinisches Fachpersonal sind während der Corona-Pandemie besonders im Einsatz. Wenn zu allem Überfluss noch das Auto nicht anspringt oder auf dem Weg zur Arbeit liegen bleibt, schafft das derzeit noch größere Probleme.
Die Allianz bietet daher bis zum 31. Mai einen „Corona Schutzbrief“ für alle Personen in systemrelevanten Berufen sowie freiwilligen Corona-Helfern an. Sie erhalten damit kostenfreie Pannenhilfe für eigene, privat benutzte Pkw oder Motorräder.
„Verkäuferinnen und Verkäufer im Supermarkt, das Personal im Krankenhaus und alle anderen Menschen in systemrelevanten Berufen arbeiten gerade am Rande ihrer Belastungsgrenze“, sagt Frank Sommerfeld, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG. „Wir möchten ihnen daher mit dem Schutzbrief eine Sorge abnehmen und sie mit Pannenhilfe unterstützen, egal ob sie Allianz versichert sind oder nicht.“
Einfach anrufen und Hilfe ist auf dem Weg
Der Schutz beginnt zu jeder Tages- und Nachtzeit direkt vor der Haustür. Das Angebot kann bis zum 31. Mai 2020 außerdem so oft in Anspruch genommen werden, wie es nötig ist. Ein gesonderter Vertragsabschluss ist dafür nicht erforderlich.
Wer Unterstützung benötigt, kann sich täglich, rund um die Uhr unter der kostenfreien
Telefonnummer 0800 11 22 33 44
melden. Einfach das Kennwort „Corona Schutzbrief“ angeben.
Deckungserweiterungen für Ärzte
Die Versorgung der Gesellschaft sowie Präventionsmaßnahmen zur Verbreitung des Corona-Virus müssen gewährleistet sein. Die Allianz möchte sicherstellen, dass Helfer nicht ohne Versicherungsschutz dastehen und hat während der aktuellen Corona-Pandemie die Deckungen für Ärzte erweitert. Üblicherweise ist nur die normale ärztliche Tätigkeit versichert. In der Arzthaftpflichtversicherung können jetzt stationäre Tätigkeiten von ambulanten Ärzten ohne Beitragszuschlag mitversichert werden, wenn sie im Zusammenhang mit Corona in Anlaufstellen, in Schwerpunktzentren oder im Krankenhaus aushelfen. Dann besteht auch Deckung im Rahmen und Umfang des bestehenden Vertrags. Ärzte werden gebeten, sich dazu formlos an ihren Allianz Vermittler zu wenden. Die Agenturen sind derzeit auch digital bzw. telefonisch für ihre Kunden erreichbar.
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