AXA hilft Firmenkunden deutschlandweit mit breitem Angebot an Sofortmaßnahmen
Unterstützungsangebot für Betriebe in finanziellen Notsituationen, da Betriebsschließungsversicherungen in der Corona-Krise meist nicht greifen
Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung sowie besondere Unterstützung von Ärzten und weiteren systemrelevanten Berufen
CEO Alexander Vollert: „Die Corona-Krise stellt uns alle vor immense Herausforderungen. Wir stehen unseren Firmenkunden in dieser unsicheren Zeit zur Seite.“
Die globale Corona-Pandemie durch das Virus SARS-CoV-2 ist eine massive Bedrohung mit Auswirkungen, deren Umfang und Dauer derzeit nicht absehbar sind. Die vorsorglichen, staatlich verfügten Schließungen zahlreicher Betriebe bringen viele Unternehmen in eine existenzielle Notlage. AXA Deutschland hat sich dazu entschlossen, Firmenkunden in dieser Ausnahmesituation mit einem umfangreichen Hilfspaket unbürokratisch und rasch zu helfen.
Alexander Vollert, CEO AXA Deutschland: „Die Corona-Krise stellt alle Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens vor immense Herausforderungen. Als einer der größten Versicherer Deutschlands übernehmen wir mit unserem Corona-Hilfspaket gesellschaftliche Verantwortung und leisten einen wichtigen Beitrag, um Betriebe in einer finanziellen Notlage zu schützen. So können wir unseren Firmenkunden in dieser unsicheren Zeit zur Seite stehen.“
AXA hilft deutschlandweit und branchenunabhängig
Das Corona-Hilfspaket von AXA umfasst verschiedene Soforthilfemaßnahmen, mit denen der Versicherer seine Kunden seit Mitte März in der schwierigen Situation deutschlandweit und branchenunabhängig unterstützt. Bei einer Vielzahl von Verträgen erhalten Firmenkunden z.B. die Möglichkeit einer flexiblen Deckungsanpassung sowie Lösungen bei Liquiditätsengpässen, durch Stundung von Versicherungsbeiträgen, beispielsweise in der bAV, Ruhendstellung oder Beitragsfreistellung von Verträgen sowie Anpassung von Zahlungsweisen. Auch beim Zugang zu staatlichen Unterstützungsmaßnahmen hilft AXA ihren Firmenkunden schnell und pragmatisch und stellt hierfür umfassende Informationen und Rat bei der Identifikation staatlicher Hilfsleistungen des Bundes und der Länder bereit.
Unterstützungsangebot für Betriebsschließungsversicherung
Ein wesentlicher Baustein dieses Pakets betrifft Firmenkunden mit einer Betriebsschließungsversicherung (BSV), die Pandemien, wie wir sie gerade erleben, in der Regel nicht abdeckt. Die BSV schützt gegen die Folgen eines zeitlich und lokal begrenzten Ausbruchs bekannter, in den jeweiligen Versicherungsbedingungen aufgeführter Krankheiten oder Krankheitserreger in einem Betrieb. Die meisten der aktuellen Betriebsschließungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus erfolgen jedoch als vorsorgliche Anordnung in der Breite und nicht, weil von einzelnen Betrieben eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit anderer ausgeht.
Angesichts der außergewöhnlichen Situation hat der Staat bereits umfangreiche Hilfspakete aufgelegt, mit denen der wirtschaftliche Schaden für die betroffenen Unternehmen im Durchschnitt um 70% reduziert werden kann. AXA macht nun ihren BSV-Kunden, die von einer Betriebsschließung betroffen sind, das folgende Angebot: Auch ohne Leistungsverpflichtung wird die Hälfte des verbleibenden Schadens und damit 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Schließungszeit übernommen (in der Regel 30 Tage). Diese Regelung gilt deutschlandweit und branchenunabhängig.
Erweiterte Ärzte-Haftpflicht und Unterstützung besonders geforderter Berufsgruppen
Im Rahmen des Corona-Hilfspakets unterstützt AXA zudem gezielt die besonders geforderte Berufsgruppe der Ärzte mit spezifischen Leistungen. So hat die Deutsche Ärzteversicherung, der führende Standesversicherer für die akademischen Heilberufe in Deutschland und hundertprozentige Tochter der AXA Konzern AG, schon frühzeitig erklärt, die Haftpflichtdeckung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie kostenlos zu erweitern. Damit sind etwa Vertretungsärzte in Praxen mitversichert, die von Quarantäne-Maßnahmen betroffen sind. Außerdem unterstützt AXA Kunden in systemrelevanten Berufen in der aktuellen Ausnahmesituation mit kostenlosem Schutz vor Rückstufung bei Schäden in ihrer Kfz-Versicherung sowie einem kostenlosen Unfallschutz.
Darüber hinaus unterstützt die AXA Krankenversicherung alle ihre Kunden mit telemedizinischen Leistungen (medizinische Beratung am Telefon oder per Video-Chat) und entlastet so Arztpraxen auch bei grundlegenden Informationen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2. Damit leistet AXA einen Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung.
Vertriebspartner unterstützen Kunden persönlich
Eine wesentliche Rolle spielen in der aktuellen Situation die AXA Vertriebspartner, die häufig die erste Anlaufstelle für Kunden sind. Sie unterstützen Firmenkunden nicht nur dabei, Leistungen aus dem Corona-Hilfspaket von AXA Deutschland zu erhalten, sondern unterstützen auch bei der Navigation zu den staatlichen Hilfsleistungen des Bundes und der Länder.
Auch wenn die Agenturen aufgrund der Vorsorgemaßnahmen derzeit nicht für den persönlichen Besuch zur Verfügung stehen, sind die Berater weiter im Einsatz und dank modernster Technik auch aus der Distanz für ihre Kunden erreichbar.
Verantwortlich für den Inhalt:
Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia-Allee 1020, D-51067 Köln, Tel: 01803 55 66 22, Fax: +49 22114821704, www.axa.de