Profin zahlt Kunden bei Klageerhebung eine Sofortentschädigung in gleicher Höhe wie VW (bis zu €6.257) – und trägt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten
Bis zum 20. April haben rund 262.000 VW-Kunden noch Zeit, ein Vergleichsangebot anzunehmen, das Volkswagen mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen ausgehandelt hat. Im Schnitt bietet der Konzern Haltern von Fahrzeugen mit Dieselmotoren der Baureihe EA 189 eine Vergleichszahlung von rund €3.200 pro Fahrzeug an. Der Haken: Mit Annahme des Vergleichs entgehen den geprellten VW-Kunden je nach Fahrzeug mehrere zehntausend Euro, die ansonsten mit einer Schadensersatzklage auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises gegen VW durchgesetzt werden könnten. Christopher Rother, Geschäftsführer der Profin Prozessfinanzierung GmbH:
„Mit einem hastig gezimmerten Vergleichsangebot will VW einer verbraucherfreundlichen BGH-Entscheidung zuvorkommen, die für Mai 2020 erwartet wird. Ein schlaues, aber durchsichtiges Manöver: Der Wolfsburger Konzern setzt darauf, dass viele Kunden keine Rechtsschutzversicherung haben und einen Prozess scheuen, wenn sie Kosten und Risiken selbst tragen müssen. Nicht mit uns: Wir bieten maßgeschneiderte Finanzierungsangebote zur Durchsetzung von Ansprüchen geprellter VW-Kunden auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises plus Zinsen. Keine Kosten. Keine Risiken. Nur im Erfolgsfall erheben wir eine Gebühr von 20% bis 30% je nach Angebot, für das sich der Kunde entscheidet.“
Geprellte Kunden sollten sich durch die Einmalzahlung (€1.350 bis €6.257 pro Fahrzeug) nicht verleiten lassen, sich auf den VW-Vergleich einzulassen und auf die Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche zu verzichten. Christopher Rother:
„Wir zahlen geprellten VW-Kunden eine Sofortentschädigung in gleicher Höhe wie VW. Pro Fahrzeug bis zu €.6.257. Und das bereits mit Klageerhebung. Nicht erst 3 Monate nach Annahme des Vergleichs wie VW. Die ausgezahlte Sofortentschädigung kann der Kunde selbstverständlich behalten, auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass der von uns finanzierte Prozess verloren gehen sollte. Mit einer Prozessfinanzierung von Profin fahren geprellte VW-Kunden also in jedem Fall besser als mit dem mageren Vergleichsangebot von VW.“
Hinzu kommt: Bei Annahme des VW-Vergleichsangebot können Kunden ihr manipuliertes Fahrzeug nicht zurückgeben. Christopher Rother:
“Wir wissen aus den Erfahrungen mit über 30.000 Abgasskandal-Fällen, dass die meisten Halter ihre manipulierten Fahrzeuge zurückgeben wollen. Verkauf oder Inzahlungnahme lohnen sich einfach nicht. Zu hoch ist der Wertverlust infolge des Abgasskandal. Mit einer Prozessfinanzierung von Profin können geprellte VW-Kunden Rückzahlung des vollen Kaufpreises plus Zinsen verlangen. Im Gegenzug muss VW die manipulierten Fahrzeuge auf eigene Kosten zurücknehmen.“
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat sich dafür eingesetzt, dass geprellte VW-Kunden einen Rechtsanwalt ihrer Wahl mit der Bewertung des VW-Vergleichsangebots beauftragen können. VW übernimmt die Beratungskosten in Höhe von €190 (netto). Aber nur dann, wenn der Mandant das VW-Angebot annimmt. Christopher Rother:
„Geht es nach Volkswagen, bleiben geprellte Kunden auf ihren Anwaltskosten sitzen, wenn sie sich gegen das VW-Vergleichsangebot entscheiden. Nicht mit uns: Wir stehen auf Seiten der Verbraucher und ihrer Anwälte. Entscheidet sich ein Mandant für das Finanzierungsangebot von Profin mit Sofortentschädigung, dann übernehmen wir eine Beratungskostenpauschale von €250 (netto) und, wenn der Mandatsvertrag das zulässt, Beratungskosten von bis zu €500 (netto) pro Fall. Entscheidet sich der Mandant dennoch für das schlechtere VW-Vergleichsangebot, dann kann der Verbraucheranwalt Volkswagen Beratungskosten in Höhe von €190 (netto) in Rechnung stellen.“
Auch VW-Kunden, die das VW-Vergleichsangebot bereits akzeptiert haben, können sich noch für das Profin-Angebot entscheiden. Christopher Rother:
„Den geprellten Verbrauchern wird das Vergleichsangebot von VW über eine IT-Plattform oder Call Center offeriert. Solche Rechtsgeschäfte kann der Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen, auch wenn VW seinen Kunden das verschweigt. Bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Fehlt es an einer solchen Belehrung, dann verlängert sich die Widerrufsfrist um ein Jahr.“
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