Die Münchener Verein Versicherungsgruppe steht in der Corona-Krise dem Handwerk als jahrzehntelanger, verlässlicher Partner weiterhin zur Seite.
Im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung hat der Münchener Handwerksversicherer seine treuen Kunden nicht enttäuscht. Denn er hat teilweise sechsstellige Summen bereits ausgezahlt und so einen aktiven Beitrag zur Rettung von Existenzen im Handwerk geleistet. Insbesondere im Bäcker- und Metzgergewerk sind die Betriebe betroffen, die sich jetzt auf den Traditionsversicherer verlassen können.
“Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die aktuell schwierige Situation unserer Kunden, die wir jetzt nicht hängen lassen”, betont Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe. “Wir stehen zu unseren Verträgen, die unsere Kunden mit uns abgeschlossen haben und halten unser Leistungsversprechen ein. Von Beginn an war es für uns selbstverständlich, Corona im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung als versichert anzusehen. Wir leisten unbürokratisch und schnell. Das verstehen wir unter dem Solidarprinzip in der Versicherungswirtschaft.”
Der Münchener Verein stellt das Coronavirus “2019-nCoV” den in seinen Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung namentlich genannten Krankheitserregern gleich. Als Basis gilt die Verordnung vom 01.02.2020 durch den Bundesminister für Gesundheit zur Erweiterung der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Somit sind behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund des neuartigen Coronavirus in der gewerblichen Betriebsschließungsversicherung des Münchener Verein mitversichert.
“Unsere Bestandskunden können sich auf uns verlassen”, unterstreicht Dr. Reitzler. “Das Coronavirus ist im Deckungsumfang der bestehenden gewerblichen Betriebsschließungsversicherung enthalten.”
Der Münchener Verein hilft dem Handwerk zusätzlich mit weiteren Maßnahmen und Aktionen. Handwerker erhalten bei den Außendienstpartnern ein Informationsblatt mit Fragen und Fakten zum Hilfspaket der Bundesregierung, finanziellen Hilfen wie Krediten und Bankbürgschaften, Regeln zur Kurzarbeit, Insolvenz sowie Rechte und Pflichten für Arbeitgeber. Dieses Informationsblatt wurde auch den handwerklichen Versorgungswerken zur Verfügung gestellt.
“Für Ausnahmesituationen hatten wir uns bereits früher vorbereitet, um unseren Kunden und Vertriebspartnern weiterhin den gewohnten Service anbieten zu können, beispielsweise durch die Einrichtung von Home-Office Plätzen”, hebt Dr. Reitzler hervor. “80 Prozent unserer Mitarbeiter befinden sich derzeit im Homeoffice. Unsere Kunden können davon ausgehen, dass unser jährlich ausgezeichneter Service jetzt und in Zukunft funktioniert, auch wenn wir diesen aufgrund der Gegebenheiten unternehmensintern ein Stück weit verändert umsetzen.”
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