Gerade in verwaisten Produktionsstätten und Industrieanlagen erhöht sich das Potenzial für Schäden durch Brände oder Wartungsversäumnisse
Viele Unternehmen sind durch die Covid-19-Pandemie zur kurzfristigen Betriebsstilllegungen gezwungen. Ein unsachgemäßes Vorgehen bei der Stilllegung von Gebäuden und Produktionsstätten birgt nach Ansicht der Risikoberater der Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) Risiken für Unternehmen. Denn verwaiste Fabriken oder Büros sind keineswegs sicher vor Bränden oder anderen Gefahren. In einer aktuellen Publikation geben AGCS-Experten eine Übersicht zu einzelnen Punkten der allgemeinen Sicherheit und zu den möglichen Vorbereitungen zur Verhinderung von Sachschäden, wie die regelmäßige Kontrolle der Brandschutzsysteme und die sichere Lagerung von brennbaren Materialien und Flüssigkeiten. Die AGCS leistet die Sicherheitsberatung für ihre Kunden zunehmend durch Remote-Monitoring-Technologien, die Gebäude und Sicherheitsvorkehrungen über Foto- und Videoaufnahmen digital visualisieren.
„Wir sehen immer wieder Schäden, die an Feiertagen oder Wochenenden entstehen, wenn Mitarbeiter als aktive Gefahrenmelder nicht oder nur begrenzt anwesend sind“, sagt Ralf Dumke, Regional Head of Risk Consulting Property, AGCS Central & Eastern Europe: „Auch die aktuellen Produktions- und Betriebsstillstände durch die Coronavirus-Pandemie zählen wir zu solchen besonderen, gefahrenerhöhenden Betriebszuständen.“ Zu den Branchen, die am stärksten betroffen sind, gehören Automobilhersteller und -zulieferer, Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber, der Maschinen- und Anlagenbau, die Hotellerie sowie viele weitere große und kleinere Betriebe aus Produktion und Dienstleistung.
Der Ausbruch des Coronavirus hat weltweit zu erheblichen Störungen des Geschäftsbetriebs geführt. Zusätzlich zu den Einschränkungen für Privatpersonen sind auch zahlreiche Unternehmen von Einschränkungen des öffentlichen Lebens betroffen und müssen ihre Betriebe vorübergehend schließen. Dadurch können Räumlichkeiten und Standorte für einen längeren Zeitraum ungenutzt bleiben.
„Das Potenzial für Schäden durch Brände oder als Folge unzureichender Wartung bleibt bei Betriebsstilllegungen bestehen, ja es erhöht sich sogar. Es gibt gezielte Maßnahmen, um Schäden während des Stillstandes von Betriebsanlagen möglichst zu verhindern“, betont Dumke. So sollten etwa die regelmäßigen Inspektionen und Tests der Brandschutzsysteme fortgesetzt werden, da diese die Auswirkungen eines Brandes stark reduzieren können. Eine AGCS-Analyse der Schadensfälle in der Versicherungswirtschaft zeigt, dass Brände fast ein Viertel (24%) des Wertes aller Versicherungsfälle in der Industrieversicherung über einen Zeitraum von fünf Jahren ausmachen. Brände haben in mehr als 9.500 Schadensfällen Versicherungsschäden im Wert von mehr als 14 Milliarden Euro verursacht.
Die Zusammenstellung exemplarischer Schadenverhütungsmaßnahmen der AGCS-Risikoberater konzentriert sich auf vier Hauptbereiche: Minderung des Brandrisikos, sichere Lagerung von brennbaren Materialien und Flüssigkeiten, die Einhaltung von Leitlinien für Versorgungseinrichtungen sowie der Einsatz von bewährten Verfahren für Gebäudesicherheit und Instandhaltung.
Konkret wird zum Beispiel als Hilfestellung gegeben, dass Unternehmen weiterhin regelmäßig alle vorhandenen automatischen Brandmeldesysteme, Sprinkleranlagen und Feuerlöschpumpen sowie andere vorhandene Brandschutzsysteme überprüfen, auch wenn dies unter den aktuellen Umständen erschwert ist.
Leicht entzündliche Materialien wie Roh- und Fertigwaren, Verpackungen, Paletten, Abfall und brennbare Flüssigkeiten, die sich innerhalb der stillgelegten Gebäude befinden, sollten so weit wie möglich reduziert werden. Wo dies nicht möglich ist, ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter zwischen elektrischen Anlagen und brennbarer Lagerung einzuhalten.
Empfehlenswert wäre auch, dass Unternehmen alle gefährlichen Prozess- und Versorgungseinrichtungen, einschließlich Leitungen für brennbare Flüssigkeiten und Gase, stilllegen. Abhängig von den jeweiligen Umständen vor Ort, sollte auch der Strom für bestimmte geeignete Bereiche abgeschaltet werden, außer wenn dies für Feueralarme, Brandschutz- und Sicherheitssysteme erforderlich ist. Ein- und Ausgangstüren sollten mit hochwertigen Schließanlagen gesichert sein und Innen- und Außenbeleuchtung auf ein Mindestmaß reduziert werden, soweit dies für Inspektionen, Sicherheitspatrouillen und Zugangszwecke erforderlich ist.
Die Risikoberater der AGCS stehen auch während der Corona-Krise uneingeschränkt für die risikotechnische Beratung von versicherten Unternehmen zur Verfügung – und setzen in Zeiten von Reise- und Ausgangsbeschränkungen auf neue Technologien: „Wir können natürlich per Telefon- oder Videokonferenz die aktuelle Gebäudesituation diskutieren und Verbesserungsmaßnahmen empfehlen. Wir setzen in der aktuellen Situation auch immer öfter Remote-Monitoring-Tools ein, wie MirrorMe“, erklärt Dumke. Mit Fotos und Videos könne man so Fern-Risikobewertungen von Fabriken oder Gebäuden durchführen und die Ergebnisse auf einer digitalen Plattform auswerten und mit dem Kunden teilen.
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