Bund und Länder haben in der Corona-Krise große Hilfspakete beschlossen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben darüber hinaus weitere Chancen, die Kosten zu reduzieren und eine Insolvenz zu vermeiden. Gute Risikovorsorger helfen dabei.
Von Martin Gräfer, Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische
Die Hilfswelle rollt an – und viele Unternehmer und Selbstständige haben dem Corona-Virus den Kampf angesagt. Krisenpläne aufstellen, den Notfallkoffer packen, den Betrieb in die Cloud verlagern … mit den acht Goldenen Regeln zur Risikominimierung kommen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) deutlich leichter durch jede schwere Krise. Die Sammlung der wichtigsten Ratschläge hat denn auch breiten Widerhall gefunden.
Viele Firmen haben sich bereits auf die veränderte Situation eingestellt – und Mitarbeiter ins Home-Office geschickt, die Kunden und Lieferanten kontaktiert, Geschäft ins Internet verlagert. Wie beispielsweise die Versicherungsgruppe die Bayerische mit Corona umgeht, berichtet der Vorstand in diesem Podcast. Doch gerade, wo solche Maßnahmen nicht möglich sind, geht es finanziell jetzt oft ums Ganze.
KMU sollten darum die ganze Bandbreite nutzen, um Kosten zu minimieren und Hilfen zu aktivieren. Wer sich als echter Risikovorsorger versteht, hat jetzt die Pflicht, den Unternehmern dabei aktiv zu helfen. Gerade bei Kostenminimierung und Liquiditätsmaximierung haben KMU oft nämlich noch einige Handlungsoptionen. Das sind die Möglichkeiten:
Beihilfen beantragen: Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat versprochen: „Es ist genug Geld da und wir setzen es ein.” Dazu werden gerade die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen erheblich ausgeweitet – und zwar durch den Bund und die einzelnen Länder. Das Ziel: Unternehmen sollen jetzt leichter Zugang zu günstigen Krediten bekommen.
Die Hilfssummen und Bedingungen gehen in Rekordzeit durch den Gesetzgebungsprozess. Unternehmer vom Ein-Mann-Betrieb über den Freiberufler und Selbständigen bis zum größeren Mittelständler und Konzern können sich bei den Wirtschafts- und Finanzministerien des Bundes und aller Länder über die Programme informieren, Anträge ausfüllen oder über die Hausbank Staatshilfen beantragen.
So können etwa Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen, die im Moment kaum an Bankenkredite kommen, Soforthilfe erhalten. Sie müssen dazu lediglich versichern, dass sie durch Corona eine Liquiditätsschwäche haben. Zehn von insgesamt 40 Milliarden Euro aus diesem sogenannten Solidaritätsfonds werden als direkte Zuschüsse vergeben, nur der Rest muss zurückgezahlt werden.
Firmen bis zu fünf Mitarbeitern sollen für höchstens drei Monate Zuschüsse von insgesamt 9.000 bis 10.000 Euro erhalten, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern 15.000 Euro. „Es soll so unbürokratisch wie möglich gehen – wo immer möglich, auch elektronisch“, so Altmaier. Spätestens in der ersten Aprilwoche soll überall klar sein, welche Stellen die Gelder auszahlen.
Alle Länder haben inzwischen überdies eigene Programme. In Baden-Württemberg etwa bekommen Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten schnell und unbürokratisch einen Zuschuss bis zu 30.000 Euro. Fünf Milliarden Euro stehen dort für Wirtschaftshilfen bereit, davon vier Milliarden für die Soforthilfen.
Bayern hat eine Task Force der LfA Förderbank Bayern eingerichtet, um sofort Beihilfen ausreichen zu können (Telefonnummer 089 2124-1000). KMU können etwa Akutkredite von bis zu zwei Millionen Euro erhalten, ohne dass ein Konsolidierungskonzept vorgelegt werden muss, sofern die Hausbank den Corona-Hintergrund gegenüber der LfA bestätigt. Zudem werden an KMU Direkthilfen von 5.000 bis zu 30.000 Euro ausgezahlt, die nicht zurückerstattet werden müssen.
In Nordrhein-Westfalen ermöglicht die dortige Bürgschaftsbank eine 72-Stunden-Expressbürgschaft für bis zu 250.000 Euro. Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe zudem die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen – ohne Sicherheiten zu stellen. (Förderberater der NRW.BANK: 0211 91741 4800).
Auch alle anderen Länder haben entsprechende Rettungsanker ausgeworfen – jetzt müssen Unternehmer schnell zugreifen.
Auch der Bund stellt massiv Hilfen zur Verfügung – die Rede ist bereits von einer wirtschaftspolitischen „Panzerfaust“. Eine Übersicht über alle Möglichkeiten, Anträge und Umfänge gibt es täglich aktualisiert hier. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist dabei das zentrale Instrument. Das ist die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite: 0800 539 9001. Firmen müssen sich aber für den Antrag selbst immer über die eigene Hausbank an die KfW wenden – besser heute als morgen; denn der Andrang wird sicher groß.
Wer mit dem Ausland handelt, kann seine Geschäfte zudem deutlich umfangreicher durch Exportkreditgarantien (“Hermesdeckungen”) des Bundes abdecken. Zudem legt der Bund auch noch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften auf – mit einem flexiblen Ermächtigungsrahmen bei weiteren oder länger andauerndem Absicherungsbedarf.
Quarantäne-Entschädigung: Eine besonders große Hilfe gibt es für alle Selbstständigen und Freiberufler, die sich aufgrund einer Corona-Erkrankung oder auch nur des Verdachts darauf in Quarantäne befinden: Können sie deshalb ihrer Arbeit nicht nachgehen, können sie nach Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine finanzielle Entschädigung beantragen. Die Höhe orientiert sich am Jahreseinkommen des letzten Jahres.
Kurzarbeit: Wer Mitarbeiter hat – und eine mangelnde Auftragslage – der kommt jetzt noch leichter an Kurzarbeitergeld: Das sogenannte Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb wird auf nur noch zehn Prozent abgesenkt. Zudem müssen Chefs auch nicht erst negative Arbeitszeitsalden aufbauen, die dem Arbeitsamt nachgewiesen werden müssen. Und überdies gibt es das Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer. Die Sozialversicherungsbeiträge werden sogar durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig übernommen.
Zahlungsunfähigkeit vermeiden: „Kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verlorengehen.” Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier versprochen. So weit, so gut. Auch hier ist aber aktives Handeln gefordert: Es nutzt nämlich nichts, wenn etwa Liquiditätshilfen zwar in Gang gesetzt wurden, aber zu spät eintreffen. Schon nach drei Wochen würden Unternehmer sich dann womöglich der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Diese Frist soll nun zwar bis Ende September ausgesetzt werden. Unternehmer sollten aber dennoch die Fristen im Kopf haben und sich entsprechende Wiedervorlagen einrichten.
Steuern senken: Erst Corona – und dann auch noch das Finanzamt …? Hier zeigt sich der Fiskus jetzt ungewohnt großzügig. Aber nur, wenn die Buchhaltung auch entsprechend agiert. Den deutschen Unternehmen sollen so Milliarden an eigentlich fälligen Zahlungen erst einmal gestundet werden. Die Landesfinanzbehörden haben bereits dementsprechende Direktiven erhalten, sich kulant zu zeigen. So hat das Land Berlin etwa die Finanzämter angewiesen, Steuern zu stunden. Damit soll die Liquidität bei Selbstständigen und Unternehmen belassen werden. Die Maßnahme betrifft die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer.
Steuervorauszahlungen können zudem unbürokratisch reduziert werden. Bis zum Ende des Jahres verzichten Finanzämter überdies auf Vollstreckungsmaßnahmen, wenn Bezug zur Corona-Pandemie besteht. Alle anderen Länder handeln ähnlich.
Manche Steuern werden auch von der Zollverwaltung verwaltet – etwa die Energiesteuer. Auch hier soll die Generalzolldirektion kulant sein. Genau wie das Bundeszentralamt für Steuern; das ist für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig.
Aber noch einmal – Achtung! Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben oft Buchhalter oder Steuerberater, die diese Erleichterungen von sich aus nicht beantragen. Jetzt ist die Zeit, um sich selbst oder die Mitarbeiter auf Trab zu bringen. Kosten runter – Hilfsgelder her: Das ist die Parole der Stunde.
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