Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ legte am 27. März 2020 ihren Abschlussbericht für eine Reform der Altersvorsorge vor.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) befürwortet die darin formulierte Förderung der privaten Altersvorsorge ergänzend zur gesetzlichen Rente.
„Es ist uns wichtig dabei festzuhalten, dass das Gremium auch den weiteren Ausbau der Riester-Rente vorschlägt mit einer Dynamisierung der staatlichen Zulagen und der Vereinfachung des Zulagenverfahrens“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Auch der BVK fordert seit Jahren eine Weiterentwicklung der Riester-Rente, wobei auch eine Zusammenlegung mit der Rürup-Rente für Selbstständige sinnvoll erscheint. Allerdings finden wir es nicht nachvollziehbar, warum die Kommission im gleichen Atemzug die Vertriebskosten kritisiert und eine staatlich organisierte digitale Plattform sowie ein Standardprodukt dafür vorschlägt.“
Nach Ansicht des BVK ist es schließlich zum großen Teil den hochqualifizierten Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Versicherungskaufleute geschuldet, dass bisher über 16 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen wurden.
„Zu begrüßen ist auch die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge über eine Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens und besserer Möglichkeiten arbeitgeberfinanzierter Vorsorge für Geringverdiener“, so BVK-Präsident Heinz. „Das sind in unseren Augen vernünftige Vorschläge. Umso unverständlicher ist es deshalb für uns, warum die Kommission keine richtungsweisenden und konkreten Empfehlungen zur Sicherung der gesetzlichen Rente, beispielsweise durch Anhebung des Renteneintrittsalters oder Rücknahme von Fremdleistungen wie die Mütterrente, gemacht hat.“
Auch bleibt die Kommission sehr vage, wie die steigenden Beitragsleistungen für die gesetzliche Rente zukünftig von den Sozialpartnern geschultert werden können. „Ein Zukunftsentwurf für eine nachhaltige Altersversorgung haben wir uns deshalb anders vorgestellt“, so der BVK-Präsident.
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