Die Bundesregierung hat am 11. März 2020 den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen.

 

Mit diesem Gesetz plant das SPD-geführte Bundesfinanzministerium (BMF) den Bundesländern die diesen – und damit den Gewerbeämtern und IHKn – obliegende Aufsicht zu entziehen und zentralistisch bei der Bundesbehörde anzusiedeln.

„Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben.“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Insbesondere nimmt der AfW mit erheblichem Befremden zur Kenntnis, dass sich mit dem heutigen Beschluss auch über die klare Kritik des Nationalen Normenkontrollrats hinweggesetzt wird. Dieser hatte erklärt, dass die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung nicht erkennbar sei und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt seien. Kritik, die der AfW identisch so bereits seit längerem äußerst.

Aus Sicht des AfW gibt es keine nachvollziehbare Begründung für einen Wechsel der Aufsicht. „Nur weil etwas im Koalitionsvertrag steht, muss es nicht richtig sein. Wir begrüßen insofern ausdrücklich die heutige Erklärung der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und des Berichterstatter der Fraktion, Dr. Carsten Brodesser.“, so Wirth weiter.

Den dort geäußerten praxistauglichen Vorschlag – ländereinheitliche IHK-Aufsicht bei einer Art Fachaufsicht seitens der BaFin durch Setzen und Überwachen von Qualitätsstandards – würde der AfW grundsätzlich unterstützen. Wirth: „Wir bleiben weiter optimistisch, dass sich der gesunde Menschenverstand im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag durchsetzt und wir mit unseren Argumenten auch bei den Genossen noch durchdringen werden.“

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt eine qualitativ hochwertige und bundesweit einheitliche Aufsicht und fordert daher eine einheitliche Aufsicht aller freien und unabhängigen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler gemäß §§ 34d, 34f und 34i GewO unter dem Dach der Industrie- und Handelskammern. Der AfW hat mit umfangreicher Stellungnahme vom 15.1.2020 zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen, der nun das Bundeskabinett passiert hat. Diese ist H I E R zu finden. Die darin geäußerten, dezidierten Kritikpunkte gelten 1 zu 1 auch für den aktuellen Kabinettsbeschluss. Da keine Schäden durch die derzeitige Vermittleraufsicht bekannt sind, es zu einem starken Anstieg der Bürokratie sowie einer erheblichen, bisher noch nicht absehbaren Erhöhung der Aufsichtskosten für die einzeln Betroffenen käme und ein Mehrwert des Aufsichtswechsels an keiner Stelle – auch nicht im Sinne eines verbesserten Verbraucherschutzes – erkennbar ist, wird ein Wechsel der gewerberechtlichen  Vermittleraufsicht hin zur BaFin weiter klar abgelehnt.

 

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