Policen Direkt legt zweite große Transparenzstudie zu den Standmitteilungen in der Lebensversicherung vor

 

Sämtliche Lebensversicherer haben ihre Standmitteilungen mittlerweile überarbeitet und die seit Juli 2018 geltenden Gesetzesvorschriften weitgehend umgesetzt. Für viele Verbraucher ist das aber dennoch nicht ausreichend für die umfassende Bewertung des (Zu-)Stands ihrer privaten Altersvorsorge. Das zeigt die zweite Auflage der großen systematischen Transparenzstudie von Policen Direkt.

Seit der Überarbeitung der Standmitteilungen profitieren die Versicherten von besseren, verständlicheren und umfangreicheren Informationsschreiben. Standmitteilungen erfüllen dann ihren Zweck aber nicht, wenn einzelne Versicherer die Neuregelung des §155 VVG nicht im Sinne der Kunden auslegen. Darüber hinaus gibt es Gesellschaften, die ihrer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht zwar nachkommen, aber von weiteren sinnvollen Angaben für die Bewertung absehen.

„Die neuen Vorschriften haben nicht zu einem einheitlichen Standard geführt, weil die Angabe weiterer wichtiger Informationen und deren Darstellung weiter im Ermessen der Versicherer liegen“, erklärt Henning Kühl, Chefaktuar von Policen Direkt und Versicherungsmathematiker (DAV) die großen Qualitätsunterschiede. „Genau wie es Versicherer gibt, die die neue Verordnung für eine Qualitätsoffensive genutzt haben, gibt es auch Versicherer, die nur die Informationen mitteilen, zu denen sie nach eigener Auffassung verpflichtet sind.“

Transparenzstudie: Warum Standmitteilungen in der Lebensversicherung so wichtig sind

Wer rechtzeitig und zusätzlich fürs Alter vorsorgt, will wissen, ob das Geld für die Zukunft auch gut und sicher angelegt ist. Die zentrale Frage der Vorsorgesparer: Reicht die private Lebensversicherung, die Rentenlücke zu schließen? Ob die jährlichen Infobriefe helfen, diese zentrale Frage zu beantworten, untersucht Policen Direkt.

„Alle Gesellschaften haben ihre Standmitteilung überarbeitet“, erklärt Henning Kühl „Gerade aber Kunden mit älteren Verträgen profitieren oft deutlich weniger von der Überarbeitung oder warten in Einzelfällen sogar noch auf die Umsetzung. Aber nur mit vollständigen und verständlichen Informationen können Vorsorgesparer die Entwicklung der Verträge transparent nachvollziehen und damit auch fundierte Entscheidungen treffen.“

Die Ergebnisse in der Übersicht

      66 von 78 (2019: 60 von 73) untersuchten Lebensversicherern erfüllen die seit 1. Juli 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig.

      34 Lebensversicherer erfüllen dazu sämtliche BaFin-Anforderungen zu den Bewertungsreserven.

      9 Lebensversicherer teilen Ihren Kunden diese Pflichtangaben und sämtliche notwendigen Angaben mit.

Generell ist festzustellen, dass sich die Darstellung des Rückkaufswertes und der Bewertungsreserven deutlich verbessert hat. Negativ fällt auf, dass Gesellschaften vor allem bei älteren Policen darauf verzichten, unsichere Überschüsse aufgeschlüsselt mitzuteilen. Gerade aber bei diesen Verträgen machen derartige Bonuszahlungen entgegen landläufiger Meinung immer noch oft einen beträchtlichen Teil der Werte aus.

Im Punktesystem der Studie gibt es für eine Standmitteilung 85 Punkte für den Fall, dass alle gesetzlichen und notwendigen Informationen enthalten sind.

Dass weitere Gesellschaften die Punktzahl erreichen, liegt daran, dass auch Punkte für Bonus-Angaben vergeben werden. Das betrifft beispielsweise die im Vertrag enthaltenen laufenden Kosten, die nun immer mehr Versicherer in unterschiedlicher Ausprägung mitteilen. Auch Angaben zur aktuellen Höhe der Überschussbeteiligung werden gelegentlich veröffentlicht. Bei einzelnen Unternehmen kann man auch Angaben zu Ablaufleistungen zu verschiedenen Abrufterminen oder zu künftigen Teilauszahlungen finden. Allgemein gilt, je neuer der Vertrag, desto mehr Bonus-Informationen gibt es. Wie viel hier Gesellschaften mitteilen, hängt zudem auch von der grundsätzlichen Informationspolitik ab. Insgesamt kommen so 34 Gesellschaften auf mindestens 85 Punkte.

Erstmals im Blick: Mängel bei weiteren Transparenzpflichten

Erstmals hat Policen Direkt auch untersucht, ob Lebensversicherer ihre Kunden mit den jährlich verschickten Dokumenten gesetzeskonform darüber informieren, wie sie an den Überschüssen beteiligt werden. Laut Mindestzuführungsverordnung (MindZV) §15 sind die Versicherungsnehmer auf diese Veröffentlichung der Ertragsquellen unter Angabe der Fundstelle hinzuweisen.

64 von 78 Gesellschaften kommen dieser Pflicht tadellos nach. Bei 14 Versicherern sind Mängel festzustellen. In einigen Fällen wird der Hinweis auf der Standmitteilung nicht korrigiert, wenn beispielsweise die Website überarbeitet wird. Kühl: „Hier entsteht der Eindruck, dass einzelne Versicherer diese Pflicht mehr als unverbindliche Empfehlung sehen. Möglicherweise geschieht dies in der Annahme, dass Verbraucher diese Informationen ohnehin nicht abrufen.“

Erläuterungen zur Studie

Mit der zweiten Auflage der Transparenzstudie nimmt Policen Direkt als größter institutioneller Versicherungsnehmer jetzt erneut in den Blick, ob alle Lebensversicherer die gesetzlichen Pflichten erfüllen. Untersucht wurde über die Pflichtangaben des § 155 VVG hinaus, ob Lebensversicherer Ihren Kunden weitere durch die BaFin vorgeschriebene Informationen zu den Bewertungsreserven mitteilen. Weitere Grundvoraussetzungen dafür, die Kunden in die Lage versetzen, dass sie die Entwicklung ihres Vertrags verstehen, gehen damit in die Bewertung ein.Die Transparenzstudie zu den Standmitteilungen umfasst vier Bereiche:

  1. Im ersten Bereich geht es um die gesetzlichen Mindestanforderungen an die jährliche Information der Versicherer laut §155 VVG. An dieser Stelle bewertet Policen Direkt auch, inwieweit die Vorgaben der BaFin zu den Bewertungsreserven erfüllt sind.
  2. Der zweite Bereich zeigt, inwieweit Versicherer wichtige optionale Informationen in den Infobriefen machen.
  3. Im dritten Bereich untersucht Policen Direkt weitere sinnvolle Bonus-Angaben.
  4. Der vierte Untersuchungsbereich, der nicht in die Gesamtpunktzahl eingeht, widmet sich der Verständlichkeit der Standmitteilung. Hier geht es um Umfang, Textqualität, um verständliche Vertragswerte und darum, ob der Versicherer einzelne Begriffe gesondert erklärt.

Die Studie nimmt klassische kapitalbildende Lebensversicherungen in den Blick und ist deshalb vor allen Dingen eine Transparenzuntersuchung für Bestandskunden. Sie wird laufend aktualisiert. Das heißt, Versicherer, die gesetzeskonforme Standmitteilungen nachreichen, finden Eingang in die Studie unter www.standmitteilungen.de.

 

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