FPSB unterstützt Aufsicht bei der Beseitigung der PRIIPs-Mängel
Gut gedacht, schlecht gemacht. So lassen sich die bisherigen von den europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESAs erarbeiteten Vorschläge zur PRIIPs-Verordnung zusammenfassen. Das Ziel dieser regulatorischen Maßnahme ist es eigentlich, für mehr Transparenz beim Endkunden sowie einen verbesserten Anlegerschutz zu sorgen. Doch bislang stieß PRIIPs in der Fondsbranche, in der Politik und selbst bei Verbraucherschützern auf heftige Kritik. „In der Tat ist es so, dass der bisherige Vorschlag genau das Gegenteil von seiner Zielsetzung erreicht und sogar für mehr Verwirrung bei den Anlegern sorgt“, pflichtet dem auch Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial
Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), bei. Positiv ist deshalb, dass die Aufsicht nun dabei ist, die ursprünglichen Vorschläge zu überarbeiten. Die Behörden haben Branchenexperten dabei dazu eingeladen, zur überarbeiteten PRIIPs-Verordnung Stellung zu beziehen. Das haben die dem Financial Planning Standards Board Ltd. (FPSB Ltd.) angeschlossenen europäischen Landesmitglieder, wozu auch der FPSB Deutschland gehört, getan. „Wir als FPSB sehen es als unsere wesentliche Aufgabe an, zum verbesserten Anlegerschutz beizutragen und für mehr Transparenz beim Endkunden zu sorgen“, erklärt der FPSB-Vorstand. „Deshalb erachten wir es als unsere Pflicht, die europäischen Finanzaufsichtsbehörden bei der Erarbeitung einer sinnvollen und für Privatanleger vorteilhaften PRIIPs-Verordnung zu unterstützen.“ Was der Beipackzettel für Arzneimittel, das soll der PRIIPs-KID künftig für verpackte Finanzprodukte und Versicherungen sein.
Was ist PRIIPs?
Kleinanleger sollen für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products oder auch „PRIlPs)“ durch einheitliche Basisinformationsblätter (Key Information Documents oder auch KIDs) die für sie notwendigen Informationen erhalten, um eine fundierte Anlageentscheidung treffen zu können sowie um unterschiedliche Produkte miteinander vergleichen zu können. Das KID soll umfassend und transparent über Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs), wozu unter anderem Fondspolicen, Investmentfonds und Zertifikate zählen, informieren und diese vergleichbar machen. Seit Anfang 2018 ist PRIIPs für Fondspolicen in Kraft, für Investmentfonds soll dies ab 2022 gelten. Grundlage der KIDs ist dabei die PRIIPs-Verordnung, die festlegt, wie dieses Basisinformationsblatt aufgebaut sein muss – auch um eine möglichst gute Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Produkten zu gewährleisten.
Bisheriger PRIIPs-Vorschlag verfehlt sein Ziel
„Tatsächlich aber ist es so, dass die bisher auf dem Tisch liegenden Vorschläge deutlich an den Zielen vorbeigehen“, urteilt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. „Statt für mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit zu sorgen, verwirrt das Basisinformationsblatt in seiner bisherigen Version.“ Nach Ansicht des FPSB Deutschland müsse dieser Beipackzettel, der künftig jedem Anleger ausgehändigt werden muss, einfach, präzise und für jeden verständlich ausgestaltet sein.
In seiner Stellungnahme zum aktuellen Stand der PRIIPs-Verordnung hat der FPSB Ltd. Deshalb erläutert, was die europäischen Aufsichtsbehörden besser machen können. Entsprechend den Kritikpunkten, die sich vor allem auf die bisherige Darstellung der Kosten und der Wertentwicklung beziehen, bilden auch diese beiden Aspekte einen Schwerpunkt der Empfehlungen des FPSB Deutschland. So ist in den bisherigen Vorschlägen vorgesehen, die zu erwartende Wertentwicklung eines Produkts in der Zukunft auf Basis von Eintrittswahrscheinlichkeiten in verschiedenen Szenarien darzustellen. Diese zu erwartenden Renditen wiederum basieren auf den Daten aus der Vergangenheit.
Der Haken daran ist nach Ansicht vieler Experten, dass diese Vorgehensweise – aufgrund der sehr guten Entwicklung an den Kapitalmärkten in den vergangenen Jahren – insgesamt zu übermäßig positiven Performanceerwartungen bei den Anlegern führen kann.
Anstatt mit konkreten Renditeerwartungen zu arbeiten, rät der FPSB Deutschland zu einer rein illustrativen Darstellung der verschiedenen Szenarien. „Damit soll dann gezeigt werden, was mit dem Investment künftig geschehen könnte“, so Tilmes. „Das heißt, es wird lediglich darauf hingewiesen, dass ein Investment künftig eine moderate Wertentwicklung aufweisen kann, ungewöhnlich starke Gewinne oder auch einen erheblichen Wertverlust.“
Bezüglich der Kosten plädiert der FPSB Deutschland klar für eine einfache und übersichtliche Darstellung. So sollten die Kosten als absolute wie auch als Prozentzahl dargestellt werden. „Und wir raten dazu, die kumulative Performancereduktion durch die Kosten aufzuzeigen. Also die Bruttowertentwicklung vor Kosten und die Nettoperformance nach Kosten“, so der FPSB-Vorstand. „Dies wäre unserer Ansicht nach die einfachste und verständlichste Art der Illustration.“
Kompetente und objektive Beratung als bester Anlegerschutz
„Jeder sollte sich aber auch bewusst sein, dass selbst eine gut durchdachte und sinnvoll aufgebaute PRIIPs-Verordnung noch keine Garantie dafür ist, dass ein Anleger die für ihn optimale Geldanlage bekommt“, warnt Tilmes. Denn um einschätzen zu können, welche Anlagen und welche Kombination aus Produkten sich für den einzelnen Anleger individuell eignen, reicht eine Verordnung allein nicht aus. „Dafür ist vielmehr eine kompetente und objektive Finanzberatung notwendig“, sagt der Finanzexperte weiter.
Anlegern den Wert einer langfristigen und ganzheitlichen Finanzplanung nahezubringen, müsse deshalb ebenfalls ein wichtiges Ziel sein. Genau diese Dienstleistung bekommen Anleger beispielsweise bei den vom FPSB Deutschland zertifizierten CFP®-Professionals.
Verantwortlich für den Inhalt:
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de