Auf die rund 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland kommen lediglich gut 17 Millionen Personen, die eine Versicherung gegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit haben.
Rund 62 Prozent der Beschäftigten haben somit keinen Versicherungsschutz vor dem existenziellen Risiko. Die Gefahr berufsunfähig zu werden, wird weiterhin unterschätzt. Das ist gravierend, denn statistisch gesehen wird jeder Vierte vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Die Zurich Versicherung sensibilisiert für das Thema und räumt mit den häufigsten Irrtümern zur Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
Irrtum Nr. 1: “Ich werde schon nicht berufsunfähig. Ich arbeite doch im Büro.”
Wer glaubt, dass der Job im Büro vor einer Berufsunfähigkeit schützt, irrt sich. Nach Angaben des unabhängigen Analysehauses Morgen & Morgen ist fast jeder dritte Fall von Berufsunfähigkeit auf psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten zurückzuführen. Erkrankungen wie zum Beispiel Burnout und Depressionen können Jeden treffen. Ein Bürojob schützt also nicht vor Berufsunfähigkeit.
Irrtum Nr. 2: “Der Staat oder die Krankenkasse werden mich bei Berufsunfähigkeit schon irgendwie auffangen.”
Der Staat bietet mit der Erwerbsminderungsrente nur eine Mindestabsicherung. Damit lässt sich der Lebensstandard kaum halten. Das Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird, ist auf maximal 72 Wochen begrenzt. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt lediglich dann, wenn der Versicherte irgendeine Erwerbstätigkeit nur noch in geringem Umfang ausüben können. Wenn maximal drei Stunden täglich gearbeitet werden kann, erhalten Betroffene gerade einmal ca. 40 Prozent des Nettoeinkommens. Bei drei bis sechs Stunden sind es sogar nur noch ca. 20 Prozent. Private Absicherung ist unumgänglich.
Irrtum Nr. 3: “Die Versicherung kann ich ja auch später noch abschließen.”
Das stimmt. Nur: Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto niedriger sind die Beiträge. Jüngere Menschen sind in der Regel gesünder als ältere. Deshalb stellen die Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss auch eine geringere Hürde dar.
Somit zahlen jüngere Menschen für die gleiche Leistung niedrigere Beiträge als ältere. Zum Beispiel zahlt eine 20-jährige Grafikdesignerin monatlich rund 40 EUR für 1.000 EUR Monatsrente. Würde sie den Vertrag erst mit 45 Jahren abschließen, würde sie ca. 65 EUR zahlen. Wer sich rechtzeitig absichert, spart Geld und profitiert vom Versicherungsschutz. Denn man weiß nie, was das Schicksal für einen bereithält.
Irrtum Nr. 4: “Studenten und Auszubildende können noch nicht versichert werden, weil sie ja noch keinen Beruf ausüben.”
Auch Stunden und Auszubildende können sich absichern. Es ist verständlich, dass das Geld knapp ist. Dennoch lohnt es sich schon frühzeitig in eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzusteigen. Wer jung und fit ist, zahlt nämlich geringe Beiträge – und das bleibt auch über die gesamte Vertragslaufzeit so. Bei Zurich wird die Tätigkeit eines Studenten oder eines Auszubildenden als Beruf anerkannt. Wird später eine andere Berufstätigkeit ausgeübt, ändert sich der Beitrag trotzdem nicht.
Außerdem ist zu beachten: Gerade Studenten und Auszubildende dürfen sich nicht auf den Staat verlassen. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt wurde. Daher gilt: Vorsorge statt Sorge!
Interessant ist auch: Ein Berufswechsel muss dem Versicherer nicht gemeldet werden. Selbst wenn der Kunde später eine komplett andere Tätigkeit ausübt, als die bei Vertragsabschluss eingetragen wurde. Stellt der Kunde einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente, prüft der Versicherer, ob in dem Job, der zuletzt ausgeübt wurde, Berufsunfähigkeit vorliegt.
Irrtum Nr. 5: “Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich mir nicht leisten.”
Wie hoch der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, hängt vom Alter, der Vertragsdauer, den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten im Berufsalltag, der gewünschten Rentenhöhe und dem Gesundheitszustand ab. Der Monatsbeitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet in der Regel nicht mehr, als einmal pro Monat in einem gehobenen Restaurant gut essen zu gehen. So zahlt beispielsweise eine 25-jährige Architektin für eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 EUR jeden Monat rund 44 EUR Beitrag.
Irrtum Nr. 6: “Ich habe schon vorgesorgt. Eine Unfallversicherung und eine Krankenzusatzversicherung reichen doch.”
Weder eine Unfall- noch eine Krankenzusatzversicherung bieten einen adäquaten Schutz. Eine Unfallversicherung greift nur bei Unfällen. Die Hauptursache für Berufsunfähigkeit sind jedoch Erkrankungen. Nur rund 8 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle werden durch Unfälle verursacht. Krankenzusatzversicherungen kommen in der Regel nur für die Arzt-, Krankenhauskosten auf, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommt. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur entscheidend, in welchem Umfang die berufliche Tätigkeit noch ausgeübt werden kann – unabhängig davon, ob die Ursache der Berufsunfähigkeit auf eine Erkrankung oder einen Unfall zurückzuführen ist.
Irrtum Nr. 7: “Wenn mir in meiner Freizeit was passiert, zahlt die Versicherung doch eh nicht.”
Falsch! Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt es keine Rolle, ob die Ursache für eine Berufsunfähigkeit im beruflichen oder im privaten Umfeld liegt. Die Absicherung besteht rund um die Uhr und an jedem Tag der Woche – ein 24/7-Schutz.
Irrtum Nr. 8: “Das ist mir zu kompliziert. Und wenn es darauf ankommt, lassen die mich eh hängen.”
Klar ist: Im Falle des Falles benötigt der betroffene Kunde die vereinbarte Leistung möglichst schnell, um zumindest die finanziellen Folgen des Arbeitskraftverlustes und damit des fehlenden Einkommens abzufedern.
Daher tritt Zurich mit jedem Kunden telefonisch in Kontakt, um unnötigen Schriftwechsel zu vermeiden und persönlich sowie schnellstmöglich die benötigten Informationen für die weitere Leistungsbearbeitung zu erhalten. Dies ermöglicht dem Versicherer im Schnitt schneller als die Branche zu sein und dem Kunden bereits nach 2,5 Monaten die Leistungsentscheidung mitzuteilen. Zurich leistet in ¾ der gemeldeten Leistungsanträge. Dies entspricht dem üblichen Marktdurchschnitt von 75 Prozent. In Zusammenarbeit mit einem renommierten Rehabilitationsdienstleister unterstützt Zurich Kunden auf ihrem Weg zurück zur gewohnten Lebensqualität und einen lebenswerten Alltag.
Verantwortlich für den Inhalt:
Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-33, D-53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de