Bund der Versicherten forciert Kostendiskussion in Brüssel und Frankfurt
Die Kostenbelastung bei den Angeboten der Lebensversicherungsunternehmen ist unverändert auf einem deutlich zu hohen Niveau, wird jedoch hinter unverständlichen Kostenangaben versteckt. „Die Lebensversicherer nutzen gezielt intransparente Kostenangaben, um ihre überteuerten Produkte möglichst günstig erscheinen zu lassen“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der Trick besteht darin, mittels der sogenannten Reduction in Yield die Kosten kleinzurechnen. Diese Angabe der Renditeminderung als „Effektivkosten“ ist gesetzlich vorgeschrieben. „Wir setzen uns dafür ein, dass nach EU-Recht eine verständlichere Kostendarstellung Pflicht wird“, erklärt Kleinlein. Der BdV beginnt daher derzeit in verschiedenen europäischen Gremien für eine verständlichere Kostendarstellung zu werben. „Wir brauchen ein Ende der gesetzlich vorgeschriebenen Mogelpackung“, so Kleinlein.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kostendarstellung der Reduction in Yield soll grundsätzlich ausdrücken, welche Renditeminderung durchschnittlich pro Jahr durch Kosten zu erwarten ist. Diese Kenngröße schwankt aber sehr stark, je nachdem, wie lange ein Vertrag läuft, wie lange Beiträge gezahlt werden, wie riskant die Anlage ist und ob der Vertrag nicht gekündigt wird. „Mit der Reduction in Yield können nur Verträge in Sachen Kosten verglichen werden, die genau die gleiche Laufzeit haben, genau die gleiche Beitragszahlungsdauer haben und deren Risikoprofil vergleichbar ist“, kritisiert Kleinlein das Konzept. Der BdV schlägt daher vor, zu berechnen, um wieviel das Unternehmen durchschnittlich die Leistung auf Grund von Kosten mindert (Reduction in Wealth). „Wenn die Kundin bzw. der Kunde weiß, um wieviel im Schnitt die Rente wegen der Kosten gekürzt wird, so können die Kosten besser nachvollzogen werden“, so Kleinlein.
Kleinlein hatte sich bereits vor seiner Zeit beim BdV mit der Frage einer fairen Kostendarstellung beschäftigt und sich im Fachmagazin „Versicherungswirtschaft“ in 2011 (Ausgabe 7/2011) mit einer Methode zur Kostenbemessung beschäftigt. Dieser Fachartikel liegt nun auch in einer englischen Übersetzung vor. Mit dieser Methodik wird ermittelt, wieviel Kosten der Versicherer durchschnittlich von der Prämie abzieht. Durch eine Erweiterung der Methodik können so auch die Kosten im Rentenbezug einbezogen werden, die sich durch die Annahme extremer Lebenserwartungen ergeben. „In den damals untersuchten Produkten zeigte sich, dass etwa ein Drittel der Prämie für Kosten draufgeht“, erklärt Kleinlein. Angesichts massiv gestiegener Annahmen zur Lebenserwartung stellt sich die Kostenquote heute eher höher dar.
Der BdV ist auf europäischer Ebene in unterschiedlichen Diskussionsgruppen aktiv und forciert hier die Diskussion um eine transparente Kostendarstellung. Neben der Expert-Group zu PEPP und den Stakeholder-Groups der europäischen Versicherungsaufsicht bringt sich der BdV auch in anderen europäischen Gremien für die Versicherten ein. „Da auf nationaler Ebene der Einfluss der deutschen Versicherungswirtschaft echte Kostentransparenz verhindert, versuchen wir über Brüssel die Machenschaften der Lebensversicherer in Sachen Kosten ans Licht zu bringen“, so Kleinlein.
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