Mehr als 10 Millionen Sparer setzen auf VL

 

Reform von Riester- und Rürup-Rente, die Einführung einer Deutschland-Rente oder eines Deutschland-Fonds, alternativ eine noch zu bestimmende neue staatliche Pflichtrente: Die Diskussion um das „richtige“ Altersvorsorgemodell ist voll entbrannt. Aus Sicht der Hamburger Sutor Bank gilt es vor Einführung neuer Modelle zunächst zu prüfen, inwieweit vorhandene Sparformen gegebenenfalls modifiziert werden können, um sie für das langfristige Sparen weiterhin attraktiv zu halten. Zudem gebe es etwa mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) gerade für Berufseinsteiger und Geringverdiener ein gängiges und etabliertes Modell, mit dem auf lange Sicht ein zusätzliches Vermögen für die Altersversorgung aufgebaut werden kann. Weit mehr als 10 Millionen Sparer in Deutschland nutzen bereits VL. Bei VL zahlen je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich, um sich am Vermögensaufbau der Mitarbeiter zu beteiligen. Der Sparer kann zwischen mehreren Anlageformen frei wählen.

Vermögenswirksame Leistungen: Aktienanteile sorgen für langfristig gute Renditechancen

Nach Ansicht von Michael Gott können vermögenswirksame Leistungen ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge sein – vorausgesetzt, dass die Chancen am Kapitalmarkt genutzt werden. Als Anlagevarianten stehen dem Sparer grundsätzlich zur Auswahl: Baukredit-Tilgung, Banksparplan, Bausparen sowie Fondssparplan. „Das einzige Modell mit Aktien-Komponente ist der Fondssparplan. Wer langfristig spart, sollte Aktien für sich arbeiten lassen, um langfristig eine gute Rendite zu erzielen“, sagt Michael Gott. Berechnungen des Fondsverbandes BVI für alle Siebenjahreszeiträume seit 1962 zeigen, dass die in dieser Zeit angefallenen Sparpläne ohne die staatliche Zulage eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,6 Prozent erzielt hätten. Mit Sparzulage waren es durchschnittlich sogar 10,5 Prozent pro Jahr.

Wichtig sei, das Thema vermögenswirksame Leistungen gegenüber seinem Arbeitgeber aktiv anzusprechen. Denn viele Arbeitgeber zahlen auch freiwillig VL, um dadurch ihre Attraktivität gegenüber Mitarbeitern zusätzlich zu steigern. Gerade Berufseinsteiger und Geringverdiener können zusätzlich von VL profitieren: Denn wer unter bestimmten Einkommensgrenzen bleibt, erhält eine sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Wer beispielsweise einen Aktienfondssparplan abschließt und nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr verdient, erhält eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent der jährlichen Anlagesumme, maximal 80 Euro pro Jahr. Arbeitnehmer sollten daher nicht auf die Sparzulage verzichten und darauf achten, diese zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zu beantragen.

Kürzere Sperrfrist, wer bis Jahresende VL abschließt

Das Prinzip von VL besteht darin, dass ein VL-Vertrag über sechs Jahre lang monatlich bespart wird und der Vertrag im siebten Jahr bis zum Jahresende ruhen muss – während dieser sogenannten Sperrfrist werden in den bisherigen Vertrag keine weiteren Beträge eingezahlt, stattdessen kann ein neuer VL-Vertrag bespart werden. Die Länge der Sperrfrist richtet sich somit danach, wie lange das Jahresende im siebten Jahr entfernt ist. „Wer noch 2019 einen VL-Vertrag abschließt, hat eine deutlich kürzere Sperrfrist im siebten Jahr gegenüber einem Vertragsabschluss etwa im Januar 2020. Im ersten Fall wäre der VL-Vertrag nach etwas über sechs Jahren verfügbar, im zweiten Fall wären es annähernd sieben Jahre“, erklärt Michael Gott. Vorteil der verkürzten Sperrfrist ist, dass das VL-Kapital flexibler für den weiteren Vermögensaufbau genutzt werden kann, etwa durch eine noch breitere Streuung über das Sparen mit einem einzelnen Fonds hinaus. So ließe sich aus einem VL-Depot ein langfristig breit diversifiziertes Vorsorge-Depot strukturieren.

Empfehlenswert sei es, sein  VL-Depot auch mit eigenen Mitteln zu besparen. „VL-Beiträge, die vom Arbeitgeber gezahlt werden, können jederzeit vom Arbeitnehmer aufgestockt werden. Auf diese Weise hat der Sparer einen größeren Hebel, um eine höhere Summe für die Altersversorgung zu erzielen“, sagt Michael Gott.

Alters-VL als Alternative?

Neben anderen, bereits eingeführten Vorsorgemodellen sieht Michael Gott bei VL zusätzliches Entwicklungspotenzial im Hinblick auf das Thema Altersvorsorge: „VL-Sparen ist in Deutschland sehr gut etabliert. Das eingeführte VL-Prinzip könnte daher in eine Art Alters-VL transformiert werden.“ Das würde beispielsweise bedeuten, die Laufzeit von VL-Verträgen bis zum Rentenalter auszudehnen. Die Arbeitgeber sollten weiterhin den größten Teil der monatlichen Zahlungen übernehmen, hinzu käme der Staat mit einem gegenüber dem derzeitigen Status Quo variierten Sparzulagen-Modell, und auch der Sparer würde sich standardmäßig mit eigenen Mitteln beteiligen. Eine Fördervariante könnte zudem sein, dass der Arbeitnehmer seine Beiträge aus dem Bruttoeinkommen bezahlt, nicht aus dem Nettoeinkommen. Bei einem Arbeitgeberwechsel sollte der Vertrag, wie heute schon bei VL, einfach vom neuen Arbeitgeber übernommen werden. „Das Einführen gänzlich neuer Vorsorgemodelle ist sehr aufwändig. Es bietet sich daher an, ein bestehendes, ‚gelerntes‘ Modell zu nutzen, um es noch langfristiger auszurichten“, fasst Michael Gott zusammen.

 

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