Die extrem niedrigen Zinsen und eine stagnierende Verbreitung machen eine tiefgreifende Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge dringend erforderlich.
Die Verbände der Versicherer, Fondsgesellschaften und Bausparkassen haben heute in Berlin einen Fünf-Punkte-Plan vorgestellt, der auf eine radikale Vereinfachung des Riester-Systems abzielt und dadurch eine stärkere Verbreitung sowie höhere Renditen und niedrigere Kosten für die Sparer ermöglicht. Die Verbände empfehlen u.a.
die Ausgestaltung von Standardprodukten ohne komplizierte Wahlmöglichkeiten, die einfach zu beraten sind und entsprechend kostengünstiger angeboten werden können.
eine attraktive und transparente Förderung, die für alle intuitiv verständlich ist: Jeder selbst gezahlte Euro wird mit mindestens 50 Cent gefördert.
eine Öffnung der geförderten privaten Altersvorsorge für alle – also auch für Selbstständige.
eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, um die Ertragschancen für die Sparer zu erhöhen.
insgesamt vereinfachte Zulageverfahren (erst prüfen, dann zahlen), um die rund 800.000 Zulagenrückforderungen pro Jahr um über 90 Prozent zu reduzieren.
Die Verbände bitten die Bundesregierung, zeitnah zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Dialog mit den Anbietern einzuladen, um die dort vorgesehene Stärkung der privaten Altersvorsorge noch im ersten Halbjahr 2020 umzusetzen. Die vorgelegten Reformansätze bieten erhebliches Potenzial, um Kosten zu senken. Dafür ist ein enges Zusammenspiel von Anbietern und Staat unverzichtbar.
Die Verbände sehen in einer durchgreifenden Weiterentwicklung des aktuellen Systems einen deutlich überzeugenderen Reformansatz als bei einem risikobehafteten Systemwechsel. Vorschläge etwa für eine quasi-obligatorische „Deutschland-Rente“ aus Hessen oder die „Extrarente“ des vzbv belasten die Arbeitgeber. Sie ignorieren zudem, dass 70 Prozent der Arbeitnehmer bereits mit Riester-Verträgen (Versicherungen, Investmentfonds, Wohn-Riester, Banksparpläne) oder betrieblicher Altersversorgung vorsorgen und auf die Nachhaltigkeit dieser Altersvorsorgesysteme vertrauen. Andere private Altersvorsorgeprodukte sind in dieser Zahl noch nicht berücksichtigt.
Ein radikaler Systemwechsel, quasi-verpflichtend, ohne Mindestschutz für die Anleger, würde in der Bevölkerung erhebliche neue Verunsicherungen schaffen.
Der Fünf-Punkte-Plan der Verbände im Einzelnen:
Ausgestaltung von Standardprodukten: Standardisierte Riester-Produkte sollten als einfache Basisprodukte die mittlerweile sehr vielfältig geratene Produktlandschaft ergänzen. Die Standardprodukte sollten auf die Kerneigenschaften einer ergänzenden Alterssicherung reduziert werden. Damit könnten sie einfacher beraten und digital umgesetzt werden. Beratungsintensive und komplizierte Wahlentscheidungen der Kunden sollen entfallen.
Förderung transparenter gestalten: Schon heute werden im Mittel auf jeden eingezahlten Euro 50 Cent an Zulagen gewährt. Diese Förderquote sollte für alle Kunden garantiert werden. Die aus Bürgersicht in ihren Wirkungen nur schwer durchschaubare heutige Fördersystematik wäre leichter verständlich und auf einen Blick erkennbar sehr attraktiv. Für Geringverdiener und Familien blieben Grund- und Kinderzulagen erhalten.
Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises: Die komplexe Abgrenzung der förderberechtigten Personenkreise sollte komplett entfallen zu Gunsten einer Förderbarkeit aller unbeschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland. Dazu gehören insbesondere auch Selbstständige.
Beitragsgarantie lockern: Die heutige Zusage der 100 %-Garantie der Brutto-Beiträge erschwert eine chancenreiche Kapitalanlage. Es ist daher erforderlich, die gesetzlich vorgeschriebene Garantie passend zu den aktuellen Kapitalmärkten neu zu justieren, ohne die Sicherheitsbedürfnisse der Kunden aufzugeben. Insbesondere Standardprodukte müssen Kunden auch bei gelockerten Garantien weiter ein ausreichendes Maß an Sicherheit garantieren.
Zulageverfahren automatisieren: Statt der Zulagenbeantragung sollte eine automatisierte Meldung der Höhe der eingegangenen Beiträge durch die Anbieter automatisch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Beitragsjahres an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erfolgen. Die ZfA sollte die Voraussetzungen für die Zulagengewährung abschließend vor der Auszahlung prüfen. Mit der Umstellung kann die Zahl der Zulagenrückforderungen von gegenwärtig rund 800.000 pro Jahr um über 90 Prozent reduziert und damit erheblicher Verwaltungsaufwand gespart werden.
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