Vor Kurzem wurde durch die FinVermV beschlossen, dass das Aufzeichnen von Telefongesprächen nun auch für Finanzanlageberater und –vermittler Pflicht wird. blau direkt bietet die erste Pool-Lösung.
Die Entscheidung ist gefallen: Auch für Anlageberater und -vermittler wird der Telefonmitschnitt, das sogenannte Taping, Pflicht. Das Verfahren wurde in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) beschlossen. Ohne Änderung ging der überarbeitete Entwurf durch den Bundesrat. Bereits seit Anfang 2018 gilt die Verordnung schon für Banken und Sparkassen. Nun wird die “Taping-Pflicht” bei sämtlichen Anlagegeschäften Gesetz.
Das bedeutet nun auch für blau direkt-Partner, dass sie im Sinne eines besseren Anlegerschutzes und zur Erhöhung der Transparenz entsprechende Telefongespräche aufzeichnen und archivieren müssen.
blau direkt hat sofort reagiert und die Archivierungsfunktionen für Makler in ihrem Verwaltungsprogramm an die neue regulatorische Bedingung angepasst. Taping-Dateien lassen sich ab sofort mit dem gewohnten Archivierungsverfahren bequem revisionssicher speichern. Makler erhalten damit gratis eine professionelle Lösung, ohne das es zusätzlicher Investitionen bedarf.
“Unser Anspruch ist es, den Arbeitsalltag für unsere Partner zu erleichtern. Wir bieten eine einfache und schnelle technische Lösung, Taping-Dateien revisionssicher zu archivieren”, erzählt Hannes Heilenkötter, CTO von blau direkt.
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