Aktueller «Trendmonitor Finanzdienstleistungen» von Nordlight Research untersucht Hürden, Potenziale und Perspektiven für die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
– Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bleibt bislang ohne Wirkung
– Große Entwicklungspotenziale bei der Verbreitung von bAV und BU
Das Anfang 2018 in Kraft getretene “Betriebsrentenstärkungsgesetz” (BRSG) soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) stufenweise vorantreiben. In der Praxis hapert es damit aber noch deutlich: fast drei Viertel (71%) der Erwerbstätigen kennen das BRSG bisher überhaupt nicht, und die Mehrheit der Arbeitnehmer zeigt sich vom Engagement und von den Angeboten ihrer Arbeitgeber zur bAV nur wenig begeistert. Daran hat auch der Anfang 2019 für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bei Sozialversicherungsersparnis) bislang wenig geändert. Viele Arbeitgeber – insbesondere kleinere und mittlere Betriebe, die den Großteil der Beschäftigungsverhältnisse ausmachen – verhalten sich in puncto bAV weiterhin passiv, motivieren ihre Mitarbeiter nur wenig zum Abschluss. Aktuell hat nur etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine bAV abgeschlossen; Tendenz: stagnierend.
Dies sind Ergebnisse der aktuellen Ausgabe des «Trendmonitor Finanzdienstleistungen» des Marktforschungsinstituts Nordlight Research. Rund 1.000 erwerbstätige Bundesbürger ab 18 Jahren wurden im August und September 2019 ausführlich zu ihren Einstellungen und ihrem Verhalten zu den Vorsorgeprodukten “Betriebliche Altersvorsorge” (bAV) und “Berufsunfähigkeitsversicherung” (BU) befragt.
Abschlusshürden und Abschlusstreiber für die Betriebliche Altersvorsorge
Haupthürde für den Abschluss einer bAV stellt aus Sicht der Erwerbstätigen die mangelnde Aktivität der Arbeitgeber dar. Daneben spielen auch die Höhe des Eigenbetrags und Zweifel an der Rentabilität eine Rolle. Kommt es zum Abschluss einer bAV, wird dies in drei Viertel der Fälle (74%) vom Arbeitgeber initiiert, deutlich seltener von den Arbeitnehmern selbst.
Kenntnisse und Aktivitäten der Beschäftigten zur bAV sind im Durchschnitt gering ausgeprägt. Tendenziell ist die Unzufriedenheit der Erwerbstätigen mit dem Engagement und den Angeboten der Arbeitgeber zur bAV in kleineren und mittleren Betrieben etwas stärker ausgeprägt als in großen.
Primär entscheidend für den Abschluss einer bAV ist am Ende meist der Arbeitgeberzuschuss. Aktuell sind etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss).
“Zentrale Stellschraube für die Stärkung der bAV sind die Arbeitgeber”, sagt Dr. Torsten Melles, Geschäftsführer bei Nordlight Research. “Um die politischen Ziele des BRSG zu erreichen, braucht es insbesondere für kleinere und mittlere Arbeitgeber stärkere Impulse. Vermehrte fachliche Unterstützung, positive Vermittlungsanreize und auch eine Reduzierung der Verwaltungsaufwände können Ansatzpunkte sein, die bAV aus ihrem gegenwärtigen Status als eher ungeliebtes Low-Involvement-Produkt herauszuholen.”
Gegenwärtig naiv erscheint hingegen, aufgrund des BRSG von den Erwerbstätigen selbst mehr Eigenaktivität zur bAV zu erwarten. Lediglich 15 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wissen zumindest einigermaßen, was das Gesetz überhaupt anstrebt. Erwartet wird ein Impuls von Seiten des Chefs.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Oft noch zu teuer – schlankere Angebote gefragt
Neben der Stagnation bei der bAV zeigt der aktuelle «Trendmonitor Finanzdienstleistungen» auch für den Vorsorgebaustein “Berufsunfähigkeitsversicherung” (BU) noch deutliche Entwicklungspotenziale: Aktuell besitzen rund 70 Prozent der berufstätigen Deutschen noch keine BU. Daran hat sich seit 2014 nur wenig geändert.
Wesentliche Abschlusshürden sind vor allem die Prämienhöhe und zugleich das als gering eingeschätzte persönliche Risiko. Hier sind vor allem Produktgeber und Vermittler gefordert: Anreize können durch attraktive niedrigschwellige Angebote gesetzt werden. Der größte Teil der Zielgruppe bevorzugt einen eher geringen Auszahlungsbetrag (durchschnittlich: 1.000 EUR) bei geringer Prämie. Höhere Absicherungssummen werden deutlich seltener präferiert und sind den meisten Berufstätigen schlicht zu teuer. Lediglich Beschäftigte aus Berufen mit erkennbar größerem Risiko zeigen eine höhere Zahlungsbereitschaft für einzelne Leistungsbausteine.
Dass BU-Tarife nach Beruf, Alter und Gesundheit des Versicherungsnehmers differenziert werden, stößt im Allgemeinen auf hohe Akzeptanz. Allerdings nimmt auch nur jeder Fünfte (20%) an, aufgrund des eigenen Berufs eine höhere Prämie zahlen zu müssen.
“Schlanke Produkte zu günstigen Prämien und gute persönliche Beratung – kundengerecht und nicht primär provisionsmaximierend – sind wichtig, um die Verbreitung der BU wirksam zu stärken”, so Dr. Melles von Nordlight Research.
Generell ist neben der Prämienhöhe der Verzicht auf abstrakte Verweisung (d.h. der Verzicht auf die Verpflichtung auch eine andere, vergleichbare Berufstätigkeit auszuüben) für die Kunden das wichtigste Leistungsmerkmal. Ebenfalls attraktiv ist eine Zahlung ab 6-monatiger Krankschreibung. Die Option einer flexiblen Nachversicherung spielt hingegen, ebenso wie die Anbietermarke, eine vergleichsweise weniger wichtige Rolle. Neuere digitale Kommunikationswege werden in der Beratung überwiegend kritisch betrachtet; sie eignen sich speziell im BU-Bereich daher primär nur für den Kontakt mit Bestandskunden.
Weitere Studieninformationen
Der komplette rund 75-seitige Studie «Trendmonitor Finanzdienstleistungen 2019» – mit umfangreichen weiteren Ergebnissen zu den vorsorgerelevanten Schwerpunktthemen “bAV” und “BU” – kann über Nordlight Research bezogen werden. Die Untersuchung liefert Produktgebern und Vermittlern zahlreiche Detailanalysen und Differenzierungen nach soziodemographischen Merkmalen, Berufsgruppen, Produkt- und Anbieterpräferenzen etc. sowie viele konkrete Impulse für die Produktgestaltung und Ansprache der Kunden.
Verantwortlich für den Inhalt:
Nordlight Research GmbH, Elb 21, 40721 Hilden,Tel: +49 2103 258 19-0, www.nordlight-research.com