Ab dem 1. Oktober führt die Versicherungsgruppe die Bayerische gemeinsam mit dem Kooperationspartner Nextbase die erste deutsche Kfz-Versicherung für Dashcam-Nutzer ein.
Anders als bisherige Kfz-Policen berücksichtigt das neue Versicherungsprodukt den Dashcam-Einsatz und gestattet Kunden, die eine solche Kamera nutzen, 15 Prozent Rabatt auf ihre Kfz-Versicherung. Zusätzlich erhalten Kunden der Bayerischen beim Kauf einer Nextbase-Dashcam bei ausgewählten Partnern einen Preisnachlass von fünf Prozent.
„Wir haben mit Nextbase einen innovativen Partner, dessen Lösungen überzeugen“, sagt Martin Gräfer, Vorstandsvorsitzender Bayerische Beamten Versicherung AG. „Damit können wir unseren Kunden einen einzigartigen Mehrwert bieten – die Kosten für die Kfz-Versicherung sinken und die Verkehrssicherheit wird verbessert.“
Mit der ersten Dashcam Kfz-Versicherung arbeiten die Bayerische und der europaweit führende Dashcam-Hersteller Nextbase gemeinsam daran, Deutschlands Straßen sicherer zu machen. Den Rabatt von 15 Prozent auf die Kfz-Police bei Einsatz einer Dashcam erhalten sowohl Neu- als auch Bestandskunden der Bayerischen. Notwendig dafür ist lediglich der Nachweis des Besitzes einer solchen Kamera. Einen Rabatt von fünf Prozent beim Kauf einer neuen Nextbase Dashcam erhalten Kunden bei den Partnern Media Markt und A.T.U.
Die Nutzung einer Dashcam birgt mehrere Vorteile. Da die Kamera auch das eigene Fahrverhalten aufzeichnet, bewirkt der Einsatz einer Dashcam generell ein bewussteres, weniger risikoreiches Fahren. Auch die schnelle Klärung von Unfallhergängen ist ein entscheidendes Argument für die Verwendung einer Dashcam. Sie unterstützt bei der Klärung der Schuldfrage, kann Betrugsversuche vermeiden und spart Zeit und Kosten langwieriger Verfahren. Die durchschnittliche Schadenbearbeitungsdauer kann im Schadenfall deutlich reduziert werden.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von Mai 2018 hat Dashcams auch in Deutschland beschränkt zulässig und als Beweismittel vor Gericht verwertbar gemacht. Allerdings sind permanente Aufzeichnungen ohne Anlass nicht gestattet und verstoßen gegen das Deutsche Datenschutzgesetz. Das Gerichtsurteil lässt kurze, anlassbezogene Aufnahmen zu, die Unfallhergänge im Straßenverkehr dokumentieren und zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren beitragen können. Nicht erlaubt sind jedoch wahllos und grundlos gesammelte Bilddateien anderer Verkehrsteilnehmer. Hierbei überwiegt nach wie vor der Datenschutz. Das Loop-Recording ist daher unverzichtbarer Bestandteil einer Dashcam. Die Funktion überschreibt getätigte Aufzeichnungen kontinuierlich und speichert diese nur bei einem Unfall durch einen Aufprall- und Bewegungssensor (G-Sensor) oder manuelle Betätigung eines Knopfes.
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