Justizministerium will Bieterverfahren bei privaten Wohnungs- und Hausverkäufen mit Maklern untersagen / Neuer Anlauf beim Sachkundenachweis / Gesetzentwurf für Maklerprovisionen soll erweitert werden

 

Bieterverfahren bei privaten Immobilienverkäufen mit Maklern sollen nach dem Willen der Bundesregierung stark eingeschränkt werden. Dies sagte der Staatssekretär für Verbraucherschutz im Bundesjustizministerium, Gerd Billen, im Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin ‘Capital’ (Ausgabe 10/2019). Es gehe nicht an, dass “ein Makler Interessenten in ein Bieterverfahren hineintreibt und sich das vom Käufer auch noch bezahlen lässt”, sagte Billen. Für die geplanten Regulierungen im Immobilienmarkt habe die Bundesregierung den Markt genau studiert und zahlreiche Missstände entdeckt, so Billen. “Wir kennen Fälle, bei denen die Beteiligten nicht einmal Zeit hatten, sich das Haus richtig anzuschauen”, so Billen. Makler müssten aber immer auch das Interesse der Käufer im Blick haben.

Vor allem in den heiß gelaufenen Immobilienmärkten der deutschen Großstädte sind Bieterverfahren bei privaten Wohnungs- und Hausverkäufen derzeit ein beliebtes Mittel, um die Preise noch weiter nach oben zu treiben. Dabei geht die Initiative oft von den Eigentümern aus, die beauftragten Makler stellen ihre Provision häufig dennoch den Käufern in Rechnung. Die Bundesregierung sei derzeit dabei, den Gesetzentwurf zur Neuregelung von Maklerprovisionen auszuarbeiten, sagte Billen. Hier könne ein solches Verbot noch verankert werden. Das gleiche gelte für den so genannten Sachkundenachweis für Immobilienmakler, der schon lange in der Diskussion ist, von Teilen der Branche und vom CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium aber vehement abgelehnt wird.

‘Capital’ hatte neben Billen auch den Vorstand des Immobilienmaklers Engel & Völkers, Kai Enders, zum Gespräch gebeten. Enders unterstützte Billens Initiative ausdrücklich, den Gesetzentwurf für die bereits bekannte Neuregelung der Maklerprovisionen noch zu erweitern. “Das Bieterverfahren ist etwas für den professionellen Bereich – und wenn ich es wähle, darf ich keine Courtage vom Käufer nehmen”, sagte Enders. Auch einen verpflichtenden Sachkunde- und Fortbildungsnachweis für Immobilienmakler unterstützte Enders ausdrücklich.

Union und SPD hatten sich Mitte August auf ein Paket verständigt, um den Preisanstieg bei Immobilien und die Nebenkosten für Hauskäufer zu begrenzen. So sollen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovisionen von bis zu 7,14 Prozent des Verkaufspreises künftig je zur Hälfte teilen. Enders sagte, er erwarte, dass allein diese Änderung die Maklerprovisionen deutlich drücken werde, im Schnitt werde sie “nicht mehr bei sieben Prozent liegen, sondern eher bei fünf”. Billen insistierte an dieser Stelle, “zwei bis drei Prozent wären mir noch lieber”. Ohnehin müsse der Käufer seinen Anteil an der Provision nur zahlen, wenn der Verkäufer nachweise, dass er seinen Anteil bereits überwiesen habe, “etwa per Überweisungsträger oder Kontoauszug. Dann erst muss der Verkäufer zahlen”, so Billen gegenüber ‘Capital’. Makler, die diese Vorgabe zu umgehen versuchten, riskierten ihren “Job und unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe”.

 

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