Mit dem Schulbeginn fragt sich so mancher Elternteil: Wie ist mein Kind versichert, wenn ihm in der Schule etwas zustößt?
Knapp 1,2 Millionen meldepflichtige Schulunfälle verzeichnete die gesetzliche Schülerunfallversicherung im vergangenen Jahr. Versichert sind dort Kinder während ihres Schulbesuches, auf Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten Weg zur Schule und wieder nach Hause. Doch bereits ein kleiner Umweg zum Spielplatz, zu Freunden oder ins Schwimmbad kann zum Verlust des Unfallschutzes führen, darauf weisen die uniVersa Versicherungen hin. Eine gesetzliche Verletztenrente wird erst gewährt, wenn der Schulunfall zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 20 Prozent führt. „Das ist vielen Eltern nicht bewusst, auch nicht, dass die Leistungen gedeckelt sind“, so die uniVersa. Schüler zwischen 6 und 15 Jahren erhalten von der Schülerunfallversicherung bei einer 50-prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit gerade einmal 346 Euro pro Monat in den alten Bundesländern sowie 318 Euro in den neuen Bundesländern. Deutlich umfangreicher kann das Kind über eine private Unfallversicherung abgesichert werden. Der Schutz gilt weltweit und rund um die Uhr. Mitversichert sind dort auch Freizeitunfälle, zum Beispiel beim Reiten, Inlineskaten, Fahrradfahren oder Fußballspielen. Zudem wird bereits ab dem ersten Grad einer dauerhaften Invalidität geleistet. Empfehlenswert ist, eine Progression zu vereinbaren, durch die – je nach Schwere des Unfalles – höhere Leistungen erbracht werden. Bei einer Vollinvalidität gibt es dann beispielsweise bei der uniVersa das Fünffache der vereinbarten Versicherungssumme.
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