Die Arbeitswelt ist im Umbruch. Technologischer Fortschritt und agile Methoden prägen immer stärker den Berufsalltag vieler Menschen.
Die HDI Lebensversicherung AG hat mit Blick darauf ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) EGO grundlegend überarbeitet. Die wichtigste Neuerung: Projektleitung wird Personalführung gleichgestellt – möglich macht dies ein neues Scoring. Der Kunde wird ab sofort in der Risikogruppe eingestuft, die optimal zu seinem Berufsbild passt. Dadurch profitiert er vielfach von einem günstigeren Beitrag. Zudem wurden weitere Produkthighlights in den BU-Schutz EGO integriert. Davon profitieren insbesondere die Kernzielgruppen Ärzte, Selbstständige sowie IT- und Kammerberufe.
Dazu Dr. Patrick Dahmen, Vorstandsvorsitzender der HDI Lebensversicherung AG: „Mit der Überarbeitung von EGO können wir Berufe differenzierter und individueller einstufen. Das erlaubt uns im nächsten Schritt eine passgenaue Prämienkalkulation bei gleichbleibend hoher Beitragsstabilität und Leistungsqualität.“
Dahmen betont, dass Globalisierung, Digitalisierung und der demografische Wandel in den kommenden Jahren die Berufswelt nachhaltig verändern werden. BU-Anbieter müssten am Puls der Zeit bleiben, um Kunden angemessenen Schutz zu bieten. Auch wenn agile und mobile Arbeitsmethoden viel Potenzial für Berufstätige und Unternehmen bergen – für viele stellen sie schlichtweg eine Herausforderung dar. Umso wichtiger ist die passgenaue Absicherung, denn der Verlust der Arbeitskraft ist und bleibt eines der größten finanziellen Risiken für alle Berufstätigen.
HDI hat eine lange Tradition im Bereich Firmen Freie Berufe. Die Absicherung von Ärzten, Selbstständigen sowie IT- und Kammerberufen gehört zur Expertise von HDI. Diese Erfahrung ist in die Produktweiterentwicklung eingeflossen.
Dazu Dr. Tobias Warweg, Vorstand Makler- und Kooperationsvertrieb bei HDI: „Die realistische Einordnung der beruflichen Tätigkeit ist eine Herausforderung in vielen Beratungsgesprächen. Die Überarbeitung der Berufsgruppen bietet Vertriebspartnern und Kunden einen echten Mehrwert. Gerade unsere Kernzielgruppen Ärzte, IT-Berufe, Selbstständige und Kammerberufe profitieren von der Neuordnung, den Leistungsverbesserungen und den günstigeren Prämien. Eine zeitgemäße Berufseinordnung und ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis: Das sind starke Argumente weit über den Jahresendspurt hinaus.“
Neben der Überarbeitung der Risikogruppen und der reduzierten Prämien hat HDI die Leistungen weiter verbessert. Zum Beispiel verzichtet HDI bei Ein-Arzt-Praxen auf Umorganisation – und das unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Viele Mediziner beteiligen sich an humanitären Einsätzen. Auch dabei ist ab jetzt eine Absicherung ohne Wenn und Aber gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Aspekt für Mediziner ist auch die Erweiterung der Infektionsklausel. HDI leistet ab sofort auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot.
Ein besonderes Highlight: Künftig ist auch die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für Schüler ab 10 Jahren möglich. Tobias Warweg betont: „Alter und Gesundheit sind beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das A und O. Denn sie erleichtern den Weg zu einem umfassenden und günstigen BU-Schutz. Das ist für Eltern, Großeltern und Paten ein wichtiges Argument, ihre Liebsten schon im Kindesalter für die Risiken des Berufslebens zu rüsten.“
Patrick Dahmen ergänzt: „Unser Anspruch: Der Kunde steht für uns im Mittelpunkt unseres Handelns. Zum Beispiel haben wir für Menschen mit schweren Krebserkrankungen die Nachweispflicht vereinfacht. Mit der ‘Erste-Hilfe-Leistung’ bei Krebs nehmen wir Kunden in einer Ausnahmesituation eine Sorge und geben ihnen ein Stück Zuversicht mit auf den Weg, der vor ihnen liegt – einfach, schnell und partnerschaftlich.“
Das Leitmotiv prägt die weiteren Produkthighlights, die die Position von HDI als Qualitätsanbieter weiter festigen:
- Erste-Hilfe-Leistung bei Krebs:
Für Kunden mit schweren Krebserkrankungen hat HDI die Nachweispflicht für eine sofortige befristete Anerkennung für garantiert 15 Monate vereinfacht
- Vereinfachter Nachweis und Anerkennung bei unbefristeter voller gesetzlicher Erwerbsminderungsrente:
Als berufsunfähig gilt die versicherte Person auch, wenn sie eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung Bund wegen voller Erwerbsminderung erhält. Dies gilt nur, wenn die versicherte Person die Rente wegen voller Erwerbsminderung allein aus medizinischen Gründen erhält und der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens seit 10 Jahren besteht.
- Verlängerungsoption:
Bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend verlängert werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Transparenz Berufswechseloption:
Mehr Klarheit bei der Berufswechseloption: Beispiele: Eine Weiterbildung zum Meister, der Beginn eines Studiums oder der Wechsel der Schulform berechtigen dazu, die Berufswechseloption zu ziehen. Durch die Berufswechselprüfung kann die Einstufung in eine bessere Risikogruppe mit vereinfachter Gesundheitsprüfung beantragt werden – eine Verschlechterung ist ausgeschlossen.
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