Das Kundeninteresse steht von jeher im Fokus der vom Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®. , CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP® ) sowie European Financial Advisor (EFA).
Nun hat der Verband bei seiner Mitgliederversammlung in Frankfurt die ohnehin schon strengen Standesregeln noch einmal verschärft. „Als Zertifizierungsorganisation achten wir besonderes darauf, dass die Zertifikatsträger nicht nur über langjährige Erfahrung und eine exzellente Ausbildung, sondern auch über einen einwandfreien Leumund verfügen“, erläutert der FPSBVorstandsvorsitzende Professor Dr. Rolf Tilmes und ergänzt: „Die Ethikregeln betonen die moralische und ethische Verantwortung, die ein Zertifikatsträger gegenüber der Öffentlichkeit, seinen Kunden, seinen Kollegen und seinem Arbeitgeber übernimmt.“
„Als Mitglied des FPSB Deutschland darf man sich nichts zu Schulden kommen lassen. Schließlich sind die Zertifikate des FPSB Deutschland ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal im Bereich der Finanzberatung. FPSB-Professionals signalisieren mit ihren Zertifikaten ihre persönliche Beratungskompetenz“, so der FPSB-Vorstand weiter.
Verschärfung der Ethikregeln
Die Satzungsänderung des FPSB Deutschland betrifft vor allem eine Verschärfung der Ethikregeln. So müssen Zertifikatsträger dem Verband künftig eigene finanzielle Schwierigkeiten und auch rechtliche Prozesse anzeigen. Unter § 6.3 heißt es nun: „Der Antragsteller hat darzustellen, dass er in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und weder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt noch eröffnet ist noch Zwangsvollstreckungsverfahren zur Durchsetzung finanzieller Verpflichtungen gegen den Antragsteller gerichtlich bewilligt worden sind.“
Die Überarbeitung der Standesregeln war notwendig geworden, um sie an aktuellen Erfordernissen auszurichten. „Ein Ethikkodex macht nur dann Sinn, wenn er über gesetzliche Pflichten hinausgeht“, erläutert der FPSB-Vorstand. „Vor allem durch MiFID II und die Pflicht zur Geeignetheitsprüfung waren unsere Regeln teilweise aber hinter das Gesetz zurückgefallen. Auch die DSGVO erforderte eine Präzisierung einiger Passagen.“
Grundsätze ganzheitlicher Beratung
Neu beschlossen wurden außerdem die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenpläne, die somit eine Erweiterung der bisherigen Konzentration auf eine vollumfängliche Finanzplanung darstellen. „Vor 20 Jahren war „Finanzplanung“ ein Prozess, an dessen Ende zwangsläufig der „Finanzplan“ stand. Auch wenn einige unserer Zertifikatsträger so heute noch erfolgreich arbeiten, für den Großteil bedeutet Finanzplaner zu sein, der ganzheitlichen Beratungssystematik zu folgen“, begründet Prof.
Tilmes. Ganzheitliche Beratung stellt national wie international eine klare Mehrwertdienstleistung dar und qualifiziert die Zertifikatsträger des FPSB nachhaltig. Es werden Themenpläne erstellt, bei denen gerade die Wechselwirkungen in Bezug auf andere wesentliche Aspekte des Vermögens und korrespondierende Einnahmen- und Ausgabenpositionen beachtet werden.
Neben den Ethikregeln formulieren die Grundsätze ganzheitlicher Beratung wichtige Kernanforderungen an eine standesgerechte Beratungsleistung. Somit werden zwei Hauptaktivitäten unterschieden, die vollumfängliche ganzheitliche Beratung in Form von vernetzter Finanzberatung, für die die Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF) gelten, und die Themenberatung, für die die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenberatung (GoT) gelten.
Drittes Berufsbild hinzugefügt
Außerdem beschlossen die Mitglieder eine Modernisierung des Berufsbildes. Bislang kannten die FPSB-Standesregeln nur Finanzplaner und Estate Planner. „Es war nun notwendig, auch ein zum European Financial Advisor (EFA) passendes Berufsbild hinzuzufügen“, begründete Prof. Tilmes. So hat der FPSB Deutschland in seinen Standesregeln nun drei Rollen („Berufsbilder“) definiert, die ein Berater einnehmen kann, der bei der Planung, Strukturierung, Optimierung, Sicherung und Übertragung von Vermögen und Finanzen privater Kunden beruflich tätig ist. Diese Berufstätigkeit kann mit unterschiedlichem Umfang und Schwerpunkten ausgeübt werden.
Zu einem dieser Berufsbilder gehört der Finanzberater, der unter anderem nach der Datenerfassung die gesamte private Finanz- und Vermögenssituation des Kunden sowie seines persönlichen Umfeldes analysiert, Lebensziele definiert, den Bedarf an Finanzlösungen erarbeitet, Versorgungslücken aufzeigt und den Kunden bei der Umsetzung von Handlungsempfehlungen unterstützt.
Das zweite Berufsbild ist das des Finanzplaners, der darüber hinaus umfassend die für eine Finanzplanung oder ganzheitliche Finanzberatung erforderlichen Kundendaten erhebt und analysiert sowie kurz-, mittel- und langfristige Finanzplanungen auf Basis der Zielvorgaben und der individuellen Finanz- und Vermögensstruktur erstellt. Außerdem erstellt der Finanzplaner bei Bedarf im Rahmen der Optimierungsvorschläge unterschiedliche Szenarien, die dem Kunden bei der Abwägung mehrerer Alternativen als Entscheidungshilfe dienen und er sorgt für laufende Aktualisierung der Finanzplanung.
Als drittes Berufsbild hat der FPSB den Estate Planner definiert, der ähnlich wie der Finanzplaner arbeitet, jedoch mit der speziellen Ausrichtung auf die Vermögensnachfolge. Entsprechend erarbeitet er einen Status quo der bestehenden Nachfolgeregelungen des Kunden, definiert im Dialog mit seinem Kunden dessen Zielvorgaben für eine geplante Vermögensnachfolge, erarbeitet schließlich ein Vermögensnachfolgekonzept mit Handlungsalternativen und begleitet den Kunden bei der Umsetzung des Vermögensnachfolgekonzeptes.
Verantwortlich für den Inhalt:
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de