Wer einen Schaden an Hausrat, Wohngebäude oder Auto hat, wird häufig mit verschiedenen Begriffen wie Zeitwert, Neuwert oder Wiederbeschaffungswert konfrontiert. Die Experten der uniVersa erklären den Unterschied.
Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte. Er ist der Preis, der gezahlt werden muss, um Gegenstände mit den gleichen Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Er kann niedriger, aber auch höher als der ursprüngliche Kaufpreis sein. Der Neuwert kommt beispielsweise in der Hausratversicherung zum Einsatz, wenn nach einem Brandschaden eine neue Küche angeschafft werden muss.
Wiederbeschaffungswert in der Kfz-Versicherung
In der Kraftfahrzeugversicherung spricht man häufig auch vom Wiederbeschaffungsaufwand. Hier wird beispielsweise in der Kaskoversicherung nach einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert bezahlt. Der Wiederbeschaffungswert entspricht hier dem Händlerverkaufspreis – also wie viel ein genauso altes Fahrzeug gleicher Bauart aktuell beim Händler kosten würde. Der Restwert wird in der Regel von einem Sachverständigen durch Schätzung oder anhand von Restwert-Börsen ermittelt.
Zeitwertentschädigung in der Haftpflichtversicherung
Wird ein Dritter schuldhaft geschädigt, hat er Anspruch auf Schadenersatz. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann entweder die Kosten für eine Reparatur, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Zeitwert. Das ist der Wert, den der Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens hatte. Hier wird vom Neuwert des Gegenstandes ein Abzug aufgrund von Alter und Abnutzung vorgenommen. Beispiel: Ein Mann kaufte sich im Oktober vergangenen Jahres ein Smartphone für 849 Euro. Im April wurde es von einer Frau beschädigt. Zum Schadenzeitpunkt betrug der Neuwert nur noch 774 Euro. Abzüglich Alter und Abnutzung bekam der Mann von der Haftpflichtversicherung den Zeitwert von 619 Euro ersetzt.
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